91/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Regelungen für Mehrwertdienste
Bereits im Tätigkeitsbericht 2000 der Schlichtungsstelle der
Rundfunk & Telekom
Regulierungs-GmbH wurden zahlreiche Beispiele für Probleme bei
Datenverbindungen zu Mehrwertnummern angeführt, die sich wegen
unzureichenden gesetzlichen Regelungen der Mehrwertdienste einstellen. Auch an
der Steigerung der an die Schlichtungsstelle herangetragenen Beschwerden (2000-
2001 +59%), von denen laut Tätigkeitsbericht 2001 "sehr viele" die
Verrechnung von
Mehrwertdiensten betreffen, ist der diesbezügliche Handlungsbedarf klar ablesbar.
Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern, wie
Deutschland und
Großbritannien, beschäftigt sich in Österreich aber noch immer keine per Gesetz
oder auf freiwilliger Basis eingerichtete Institution mit einer inhaltlichen
Regulierung
des Bereichs der Mehrwertdienste. Die Schlichtungsstelle kann nur beratend und
darüber hinaus erst im bereits eingetreten Konfliktfall eingreifen, ansonsten
hat die
RTR keinen entsprechenden gesetzlichen Auftrag. Auch aus dem Blickwinkel der
RTR selbst handelt es sich den aktuellen offiziellen Berichten zufolge um eine
"unzureichende gesetzliche Regelung" und um einen "Mangel".
Dies führt zu einem
mangelhaften Informationsstand über die am Markt agierenden Dienstanbieter. In
der
BRD können beispielsweise in einem strittigen Fall Informationen über den
Verein
„Freiwillige Selbstkontrolle Mehrwertdienste e.V." eingeholt werden.
Österreich bietet
keine derartige Infostelle, auch fehlen erfolgversprechende Initiativen der
Betreiber.
Da die Vertrauenswürdigkeit eines Dienstanbieters ein
maßgebliches Kriterium bei
der Überprüfung von beanspruchten Rechnungen über Mehrwertdienste ist, sollte
es
eine Instanz geben, die die Vertrauenswürdigkeit eines Dienstanbieters
(qualifiziert)
einschätzt. Die Einrichtung eines funktionierenden Regulierungsregimes für
Mehrwertdienste könnte zu gesicherten Marktverhältnissen sowohl für die
Dienstanbieter als auch für die Nutzer des Services führen. International gibt
es dafür
verschiedene Ansätze:
- Einrichtung einer
freiwilligen Selbstkontrolle unter der Leistung einer gesetzlichen
oder freiwilligen Interessensvertretung mit Unterstützung des
Telekom-Regulators;
- legistische Mittel in Form von
• Verhaltenskodex per Gesetz/Verordnung
• Verbot bestimmter Dienste
• Inkraftsetzen eines
Verhaltenskodex per Konzessionsauflage durch die gesetzlich
ermächtigte Regulierungsbehörde.
Wegen der sich häufenden Probleme und Beschwerden besteht
dringender
Handlungsbedarf.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und
insbesondere der Verkehrsminister werden aufgefordert,
gemäß den Erfahrungen und Anregungen der Schlichtungsstelle der RTR baldigst
die dringend nötigen gesetzlichen Maßnahmen zu setzen, die auf Inkraftsetzen
eines
Verhaltenskodex für Anbieter von Mehrwertdiensten gerichtet sind, sowie einen
effektiven Regulierungskörper für den Mehrwertdienstebereich zu schaffen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.