98/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Gabriele Binder, Mag. Posch

und GenossInnen

betreffend Stärkung der Rechte des Kindes

Ein maßgebliches Vertragswerk auf internationaler Ebene zum Schütze des Kindes ist die
„UN-Konvention über die Rechte des Kindes" von 1989, die bis heute von 191 Staaten
ratifiziert worden ist.

Obwohl besagte Konvention einen Katalog von Kinderrechten festschreibt, liegt es dennoch
mit der Wahrung der Kinderrechte vielerorts im argen. Und auch in Österreich sind die
Kinderrechte nicht immer vollständig gewahrt. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde
anläßlich ihrer parlamentarischen Genehmigung vom österreichischen Parlament nicht in den
Verfassungsrang erhoben, zusätzlich besteht noch ein Erfüllungsvorbehalt.

Es ist aber dringend nötig, die Rechte des Kindes weiter zu stärken. Schon in der letzten
Legislaturperiode hat sich die sozialdemokratische Parlamentsfraktion für dieses Anliegen
eingesetzt, da die Kinderrechtskonvention eine Reihe von Vorschriften enthält, die in Österreich
noch mit Leben zu erfüllen sind. Es erscheint daher als sinnvoll, die Kinderrechtskonvention bzw.
einzelne Bestimmungen daraus in den Verfassungsrang zu heben, um so kinderspezifische
Grundrechte zu schaffen, die dann vor Gerichten bzw. Verwaltungsbehörden einklagbar wären.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1.   die Rechte des Kindes zu stärken, indem Kinderrechte in Verfassungsrang erhoben
werden.

2.   dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, der diesem Gebot Genüge tut. Hierbei
ist insbesondere auf die UN-Kinderrechtskonvention Rücksicht zu nehmen.


3.    bei der Ausarbeitung dieser Regierungsvorlage insbesondere folgende Rechte des Kindes

verstärkt zu berücksichtigen:

Zuweisungsvorschlag:       Familienausschuss