98/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 29.04.2003
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Gabriele Binder, Mag. Posch
und GenossInnen
betreffend Stärkung der Rechte des Kindes
Ein
maßgebliches Vertragswerk auf internationaler Ebene zum Schütze des Kindes ist
die
„UN-Konvention über die Rechte des Kindes" von 1989, die bis heute von 191
Staaten
ratifiziert worden ist.
Obwohl
besagte Konvention einen Katalog von Kinderrechten festschreibt, liegt es
dennoch
mit der Wahrung der Kinderrechte vielerorts im argen. Und auch in Österreich
sind die
Kinderrechte nicht immer vollständig gewahrt. Die UN-Kinderrechtskonvention
wurde
anläßlich ihrer parlamentarischen Genehmigung vom österreichischen Parlament
nicht in den
Verfassungsrang erhoben, zusätzlich besteht noch ein Erfüllungsvorbehalt.
Es
ist aber dringend nötig, die Rechte des Kindes weiter zu stärken. Schon in der
letzten
Legislaturperiode hat sich die sozialdemokratische Parlamentsfraktion für
dieses Anliegen
eingesetzt, da die Kinderrechtskonvention eine Reihe von Vorschriften enthält,
die in Österreich
noch mit Leben zu erfüllen sind. Es erscheint daher als sinnvoll, die
Kinderrechtskonvention bzw.
einzelne Bestimmungen daraus in den Verfassungsrang zu heben, um so
kinderspezifische
Grundrechte zu schaffen, die dann vor Gerichten bzw. Verwaltungsbehörden
einklagbar wären.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesregierung wird ersucht,
1. die Rechte des Kindes zu stärken, indem Kinderrechte
in Verfassungsrang erhoben
werden.
2. dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, der diesem Gebot Genüge tut. Hierbei
ist insbesondere auf die UN-Kinderrechtskonvention Rücksicht zu nehmen.
3. bei der Ausarbeitung dieser Regierungsvorlage insbesondere folgende Rechte des Kindes
verstärkt zu berücksichtigen:
Zuweisungsvorschlag: Familienausschuss