103/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching
und Genossinnen
betreffend die sofortige Realisierung der Güterzugumfahrung St. Pölten
Der
viergleisige Ausbau der Westbahn ist im Hinblick auf die zu erwartende
Steigerung des Ost-West
Verkehrs durch die Erweiterung der Europäischen Union von höchster Priorität.
Die Republik
Österreich hat sich im Rahmen des EU-Beitrittsvertrages verpflichtet, auf der
Donauachse eine
Kapazität für zusätzlich 200 Züge zu schaffen. Auch die ehrgeizigen
österreichischen und
europäischen Pläne zur Eindämmung der Emission klimarelevanter Gase, die durch
den rasanten
Anstieg des Verkehrsaufkommens gefährdet sind, erhöhen die Notwendigkeit des
raschen Ausbaus
der Schieneninfrastruktur, um die angestrebte Verlagerung des Personen- und
Güterverkehrs von der
Straße auf die Schiene voranzutreiben.
Die
Güterzugumfahrung St. Pölten, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung positiv
absolviert hat, ist
eines der wichtigsten Teilprojekte des Ausbaues der Westbahnachse, weil der
mitten in der Stadt
gelegene St. Pöltner Hauptbahnhof bereits jetzt tagtäglich als Nadelöhr für den
Güterverkehr wirkt.
(Etwa 80 % des Güterverkehrs haben nicht die Landeshauptstadt zum Ziel). Dies
wurde bereits im
Zuge der ersten Planungsarbeiten zum Ausbau der Westbahn zwischen Wien und ST.
Polten in den
Jahren 1990 - 1993 erkannt. Deshalb wurde bereits im Jahr 1996 mittels BGBI.
450/1996 die GZU St.
Polten zum Bau übertragen.
Die weiteren Meilensteine des Projektes waren bisher:
1997 Die 1995 von der HL-AG abgegebene Umweltverträglicheitserklärung für die
Güterzugumfahrung
St. Pölten führt zur ersten positiven Umweltverträglichkeits-
prüfung einer Eisenbahnstrecke nach dem österreichischen UVP-Gesetz .
1997 Aufnahme der Güterzugumfahrung St.
Pölten in den Masterplan des
Bundesverkehrswegeplanes
Ende 1997 Trassenverordnung
durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr.
Einem
1999/2000 Baubescheide für
die 4 Teilabschnitte der Güterzugumfahrung St. Pölten,
Baubeginn und Errichtung mehrerer Brückenbauten
Frühjahr 2000 Infrastrukturminister
DI Schmid lässt dem NÖ Landeshauptmann Pröll ausrichten,
er könne sich seine Verbesserungsvorschläge für die Infrastruktur in NÖ „in die
Haare schmieren" und bezeichnet den Spatenstich für die GZU St. Pölten als
„frühlingshafte Gartenumgraberei". In Folge hat der laut einer Aussage der
Nachfolgerin von DI Schmidt als Verkehrsminister, (Bundesministerin
DI Forstinger in der Anfragebeantwortung 03746/AB der XXI. GP) das Land
Niederösterreich den Baustopp unkommentiert zur Kenntnis genommen, wobei
LH Pröll mit ihr in dieser Angelegenheit nie Kontakt aufgenommen hat. Dies
steht
im krassen Widerspruch, dass LH Pröll den Weiterbau der GZU St. Pölten in der
Öffentlichkeit immer wieder fordert, zuletzt anlässlich der Spatenstichfeier
zum
viergleisigen Ausbau der Strecke Wien - St. Pölten am 21.2.2003.
5.4.2000 Die HL-AG stoppt die Grundeinlösen aufgrund einer Weisung des
Verkehrsministers
Arch. DI Schmid, keine weiteren finanzwirksamen Maßnahmen
auf der GZU zu setzen. In einem Brief an den Bürgermeister von St. Polten
Gruber kündigt er ihm eine Neupriorisierung an und bis dahin erst eine
Entscheidung über den Weiterbau. Am gleich Tag teilt der Pressesprecher des
Verkehrsministers der APA mit, dass es keinen Baustopp gäbe.
Ende Juni 2000 Wiederanlaufen der Grundeinlösen der Güterzugumfahrung St. Pölten
26.6.2000 Parlamentarische
Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie Arch. DI Schmid:
- Mit der Inbetriebnahme der Güterzugumfahrung st. Pölten kann bis zur Fertigstellung der Neubaustrecke Wien - St. Pölten zugewartet werden.
- Auf die Finanzmittel der Güterzugumfahrung St. Pölten kann teilweise zur Realisierung von Wien - St. Pölten zugegriffen werden.
- Die bereits begonnen Brückenbauwerke werden fertiggestellt.
- Die Grundeinlösen werden im erforderlichen Umfang durchgeführt.
- Die Knoten Wagram und Rohr werden errichtet.
BGBI 306/2001 Der Kostenrahmen für
„Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St.
Pölten)" wurde um 3,4 Mrd. S (das war der Kostenanteil des Streckenteiles
der
Güterzugumfahrung St. Pölten) per Verordnung der Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie Dr. Forstinger gekürzt.
Die als vordringlich bezeichnete Strecke
Wien - St. Pölten wurde aber nicht zum
Bau übertragen.
Jänner 2002 Im
Generalverkehrsplan Österreich wird durch die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie Dr. Forstinger die Priorität für den fehlenden Teil
der
Güterzugumfahrung St. Pölten mit 1a angegeben und wäre somit aufgrund der
langen Baudauer sofort in Angriff zu nehmen.
8. März 2002 Ministeratsbeschluß,
in dem unter anderem für den „gebotene Lückenschluß im
Zuge des Ausbaues der viergleisigen Westbahn" insgesamt eine SCHIG-
Rahmenaufstockung um ca. 5,6 Mrd. EURO auf insgesamt ca. 16 Mrd. EURO
beschlossen wurde.
Diesen
völlig wirren und unkoordinierten Aktionen der Bundesregierung steht die nach
wie vor
vordringliche Notwendigkeit der raschestmöglichen Realisierung der Güterzugsumfahrt
St. Pölten
gegenüber.
Tatsächlich
gibt es keine Alternative zur Güterzugsumfahrung St. Pölten. Eine bestandsnahe
viergleisige Durchfahrt durch St. Polten bis zum Knoten Rohr würde durch das
Zentrum von St. Polten
führen, einen noch teureren Umbau der Gleisanlagen im Bahnhof St. Pölten bei
gleichzeitig vollem
Bahnbetrieb erfordern, die erst kürzlich fertiggestellten Teile zwischen St.
Pölten und dem Knoten
Rohr mit allen Ortsdurchfahrten neu in Angriff nehmen lassen, viel Zeit und
Geld für neue Planungen
erfordern , aufwendige Maßnahmen zu Schutz der Anrainer erfordern und
möglicherweise trotzdem
an der UVP scheitern (während die Güterzugumfahrung bereits eine positive UVP
absolviert hat) und
jedenfalls weitere Belastungen für die Bewohner von St. Pölten und alle Orte
westlich davon mit sich
bringen. Die bereits getätigten Bauwerke würden darüber hinaus dann einen
verlorenen Aufwand
darstellen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden:
• Der Hauptbahnhof St. Pölten steht vor dem programmierten Verkehrskollaps
• Das Projekt hat im Generalverkehrplan Priorität
1a und muss deshalb aufgrund der langen
Bauzeit sofort weitergebaut werden
• Alle notwendigen Behördengenehmigungen sind vorhanden
• Das Geld für den Weiterbau ist vorhanden
• ES WIRD DERZEIT NUR NICHT GEBAUT!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die
Errichtung der
baureifen Güterzugumfahrung St. Pölten in unverantwortlicher Weise nicht länger
zu blockieren,
sondern angesichts des im Zuge der Ostöffnung zu erwartenden starken Anstiegs
des Gütertransits
so rasch als möglich den Baubeginn zu setzen und die dafür notwendige Bau
Übertragung per
Verordnung zu erlassen.