107/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Evaluierung und Novellierung
des ÖPNRV-Gesetzes, insbesondere ---
hinsichtlich der darin vorgesehenen "Verkehrsanschlussabgabe"
Im Juli 2000 hat der Nationalrat folgende
Entschließung gefasst: "Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem
Nationalrat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Inkrafttreten des Öffentlicher
Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes 1999 einen Bericht über die
Erfahrungen mit der darin vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe zu
übermitteln."
Dem Nationalrat liegt jedoch nach wie vor
kein derartiger Bericht vor, obwohl das
erwähnte ÖPNRV-Gesetz bereits per 1.1.2000 in Kraft getreten ist. Dennoch ist
offenbar eine Neuregelung der angesprochenen Abgabe in Aussicht genommen, als
ein erster kleiner Schritt zur nötigen generellen Überarbeitung des
ÖPNRV-Gesetzes
und der übrigen gesetzlichen Grundlagen der Nahverkehrsorganisation und -
finanzierung in Österreich.
Um jedoch für die Neugestaltung dieser
Abgabenermächtigung, etwa hinsichtlich der
Zuordnung der Zuständigkeit, eine transparente Diskussion auf fundierter
Grundlage
sicherzustellen, wäre die Vortage des im Nationalrat beschlossenen Berichts
dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der
Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert,
* der Entschließung vom 6.7.2000 zum ÖPNRV-Gesetz nachzukommen,
* den darin vorgesehenen und
überfälligen Bericht über die Erfahrungen mit der im
ÖPNRV-Gesetz vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe vorzulegen
* und auf dieser Basis ehebaldigst einen Vorschlag für eine
wirkungsvollere
Neuregelung der Verkehrsanschlussabgabe als ersten kleinen Schritt bei der
nötigen Reform der Nahverkehrsfinanzierung und -Organisation zu unterbreiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.