125/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Mag. Barbara Prammer, Heidrun Silhavy

und GenossInnen

betreffend Pensionen, die fair, sicher und gerecht sind

Die Bundesregierung hat eine sogenannte „Pensionssicherungsreform“ beschlossen, die
unglaubliche, ungerechte und ungerechtfertigte Kürzungen der Pensionen bringen.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung den Kauf von Abfangjägern beschlossen. Da
mittlerweile feststeht, dass der Bundesbeitrag für die Pensionen im Vergleich zum
Volkseinkommen sinkt, werden die Kürzungen damit begründet, dass auf diese Weise Geld
für eine Steuerreform hereinkommen soll.

Die Bundesregierung hat die „Pensionssicherungsreform“ zwar im Detail geändert, an der
grundsätzlichen Problematik ändert sich aber nichts. Die Pensionskürzung durch die Senkung
des Steigerungsbetrages erfolgt nächstes Jahr zwar nur zu einem Drittel, in drei Jahren wird
die Pension aber weiter gekürzt wie bisher - im Endausbau bis zu 40 Prozent. Die
Grundprobleme bleiben unverändert: Es bleibt bei niedrigen Aufwertungsfaktoren. Bei
Frauen werden zwar drei „schlechte Jahre“ aufgrund der Kindererziehung aus der Bewertung
herausgenommen, die Arbeit der Frauen wird aber nicht fair bewertet. Ab 2007 haben auch
Menschen, die schon 45 Jahre gearbeitet haben, zusätzliche Abschläge von der Pension.

Diese Pensionskürzungsaktion ist durch nichts gerechtfertigt. Sie dient der Finanzierung von
Abfangjägern und einer Steuerreform, bringt aber keine langfristige Sicherung der Pensionen
und kein Pensionsrecht für alle Österreicherinnen, mit Pensionen, die fair, sicher und gerecht
sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


„Die Bundesregierung wird aufgefordert

         die Regierungsvorlage zur „Pensionssicherungsreform“ zurückzuziehen,

         den Sozialpartnern die Gelegenheit zu geben, bis zum 30. September 2003 einen
eigenen Vorschlag gemeinsam zu erarbeiten,

         das Gesprächsangebot der SPÖ anzunehmen und im Herbst auf Grundlage der

Vorschläge der Sozialpartner, der Oppositionsparteien und aller anderen ernsthaften
Vorschläge eine sozial gerechte Pensionsreform zu beschließen,

         ein gemeinsames Pensionssystem für alle ÖsterreicherInnen, in das schrittweise alle
hineinwachsen, sodass in 30 Jahren alle ÖsterreicherInnen nach dem gleichen Recht in
Pension gehen und niemand mehr in der Pensionshöhe bevorzugt wird,

         ein Pensionssystem, das dauerhaft garantiert, dass am Ende der Reform nach 45 Jahren
Arbeit und einem Pensionsalter von 65 Jahren 80 Prozent netto als Pension zusteht und
so der Lebensstandard gesichert wird,

         für Politiker die gleichen Veränderungen vorzusehen wie für alle anderen,

         keine Abfangjäger anzuschaffen, um so die Ausgaben des Staates zu verringern, an
Stelle der Kürzung von Pensionen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales