128/A XXII. GP
Eingebracht am 08.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim
und GenossInnen
betreffend eine Novelle zum Datenschutzgesetz (Gewährleistung eines Personalstandes
für den Datenschutzrat und die Datenschutzkommission, der dem europäischen
Standard entspricht)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000, BGB1. I 1999/1965 in der Fassung
BGB1. I 2001/136 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000, BGB1. I 1999/1965 in der Fassung
BGB1. I 2001/136 geändert wird
Das Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I 1999/1965 in der
Fassung BGBl. I 2001/136 wird wie
folgt geändert:
1. § 38 Abs. 2 lautet:
„(2) Für die
Unterstützung in der Geschäftsführung der Datenschutzkommission hat der
Bundeskanzler eine Geschäftsstelle einzurichten und die notwendige Sach- und
Personalausstattung bereitzustellen, die jedenfalls dem Standard
ähnlicher Einrichtungen in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu entsprechen hat."
2. § 43 Abs. 3 zweiter Satz lautet:
„Der Bundeskanzler hat hiefur die notwendige Sach- und
Personalausstattung
bereitzustellen, die jedenfalls dem Standard ähnlicher Einrichtungen in
den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zu entsprechen hat."
Unter einem wird gem. § 69 Abs. 4 GOG die Anberaumung
einer Ersten Lesung innerhalb
von drei Monaten verlangt.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss
Begründung:
Die Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen haben am 19.
März 2003 den nachfolgenden
Entschließungsantrag eingebracht.
„Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend skandalöse personelle Unterausstattung des Büros der Datenschutzkommission und damit
auch des Büros des Datenschutzrates
Im Datenschutzbericht 2001 ist auch über die Personalausstattung der
Geschäftsstellen im Bereich des
Datenschutzes, die im Bundeskanzleramt eingerichtet sind, eine ausführliche
Darstellung enthalten.
Schon im
Rahmen der letzten Budgetberatungen haben SPÖ-Abgeordnete eine personelle
Aufstockung
dieser Geschäftsstellen verlangt, da die Arbeiten nur durch massive Belastungen
der
Mitarbeiterinnen in diesen Geschäftsstellen erledigt werden konnten.
Die Situation hat sich seit damals weiter verschlechtert. Dazu hat auch
das Datenschutzgesetz 2000
beigetragen, in dessen Vorblatt ausgeführt wurde, dass dieses Gesetz einen
zusätzlichen Bedarf von
vier Planstellen auslöst. Diese vom Bundeskanzler selbst ausgelöste Zusage im
Vorblatt der von ihm
zu verantwortenden Regierungsvorlage wurde bis heute nicht eingelöst. Viel mehr
kam es zu einem
weiteren
Stellenabbau.
In dem Bericht wird auch ausgeführt:
„So etwa steht der Datenschutzkommission nicht einmal mehr ein Informatiker zur Verfügung, was
die Durchführung von Kontrollverfahren nach § 30 DSG 2000 zum Teil erheblich erschwert."
„.... kann der Arbeitsanfall in der notwendigen Qualität und Raschheit nicht bewältigt werden."
„Eine ausreichend qualitätsvolle, im Sinne der Entscheidungspflicht nach § 73 AVG rechtzeitige und
effiziente Erfüllung der vom Datenschutzgesetz 2000 vorgesehenen
Aufgaben ist aus den oben genannten Gründen mit dem derzeitigen Personalstand nicht
gewährleistet."
„... durch den akuten Personalmangel verursachte erzwungene
Vernachlässigung eines der wichtigsten
Geschäftsfelder einer Unabhängigen Datenschutz-Kontrollinstanz, nämlich die
Prüfung von
Datenverarbeitungen von Amts wegen."
Im Bericht ist auch ein internationaler Vergleich angegeben, der für Österreich beschämend ist:
Land: |
Einwohner- |
Bedienstete im |
Anmerkungen: |
Österreich |
8 Mio. |
16 |
einschl. Register mit über 100.000 |
Belgien |
10,7
Mio. |
24 |
|
Dänemark |
5 Mio. |
26 |
|
Griechenland |
10,2 Mio. |
24 |
|
Finnland |
4 Mio. |
19 |
|
Irland |
3,75 Mio. |
7 |
wesentlich kleineres Register |
Portugal |
10 Mio. |
10 |
wesentlich kleineres Register |
Schweden |
9 Mio. |
39 |
|
Gleichzeitig legt die Bundesregierung ein Bundesministeriengesetz vor,
das zwei weitere
Staatssekretäre installiert. Diese völlig sachlich unbegründete Erweiterung der
Bundesregierung hat
natürlich auch darüber hinausgehende Konsequenzen: Den beiden Staatssekretären
wird jeweils ein
Kabinett eingerichtet werden, was nach Erfahrungen der Regierung Schüssel I
bedeutet, dass ca. 13
Akademiker in
diesen Büros untergebracht werden. Für den Datenschutz jedoch, der der
Kompetenz
des
Bundeskanzlers unterliegt, werden keine ausreichenden Personalressourcen zur
Verfügung
gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Bundeskanzler wird aufgefordert, umgehend für eine Aufstockung des
Personals für die
Geschäftsstellen im Bundeskanzleramt, die mit Aufgaben des Datenschutzes
betraut sind, zu sorgen,
damit eine Aufgabenwahrnehmung in gesetzeskonformer Art und Weise, aber auch in
hochwertiger
Qualität
möglich ist. Der Bundeskanzler soll sich dabei am Personalstand solcher
Einrichtungen in
vergleichbaren europäischen Staaten orientieren."
Um die Behandlung dieses wichtigen Themas zu fordern,
wurde nunmehr von der
Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion auch ein diesbezüglicher Gesetzesantrag
erarbeitet,
der eine Sach- und Personalausstattung von Datenschutzrat und
Datenschutzkommission im
Europäischen Vergleich gewährleisten soll.
Denn gerade eine ausreichende personelle Ausstattung ist
notwendig, um das Grundrecht auf
Datenschutz in Österreich und für die Bürgerinnen zu garantieren.