128/A XXII. GP

Eingebracht am 08.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim

und GenossInnen

betreffend eine Novelle zum Datenschutzgesetz (Gewährleistung eines Personalstandes

für den Datenschutzrat und die Datenschutzkommission, der dem europäischen

Standard entspricht)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000, BGB1. I 1999/1965 in der Fassung

BGB1. I  2001/136 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000, BGB1. I 1999/1965 in der Fassung

BGB1. I  2001/136 geändert wird

Das Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I 1999/1965 in der Fassung BGBl. I  2001/136 wird wie
folgt geändert:

1. § 38 Abs. 2 lautet:

„(2) Für die Unterstützung in der Geschäftsführung der Datenschutzkommission hat der
Bundeskanzler eine Geschäftsstelle einzurichten und die notwendige Sach- und
Personalausstattung bereitzustellen, die jedenfalls dem Standard ähnlicher Einrichtungen in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu entsprechen hat."

2. § 43 Abs. 3 zweiter Satz lautet:

„Der Bundeskanzler hat hiefur die notwendige Sach- und Personalausstattung
bereitzustellen, die jedenfalls dem Standard ähnlicher Einrichtungen in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zu entsprechen hat."


Unter einem wird gem. § 69 Abs. 4 GOG die Anberaumung einer Ersten Lesung innerhalb
von drei Monaten verlangt.

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss


Begründung:

Die Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen haben am 19. März 2003 den nachfolgenden
Entschließungsantrag eingebracht.

„Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend skandalöse personelle Unterausstattung des Büros der Datenschutzkommission und damit

auch des Büros des Datenschutzrates

Im Datenschutzbericht 2001 ist auch über die Personalausstattung der Geschäftsstellen im Bereich des
Datenschutzes, die im Bundeskanzleramt eingerichtet sind, eine ausführliche Darstellung enthalten.
Schon im Rahmen der letzten Budgetberatungen haben SPÖ-Abgeordnete eine personelle
Aufstockung dieser Geschäftsstellen verlangt, da die Arbeiten nur durch massive Belastungen der
Mitarbeiterinnen in diesen Geschäftsstellen erledigt werden konnten.

Die Situation hat sich seit damals weiter verschlechtert. Dazu hat auch das Datenschutzgesetz 2000
beigetragen, in dessen Vorblatt ausgeführt wurde, dass dieses Gesetz einen zusätzlichen Bedarf von
vier Planstellen auslöst. Diese vom Bundeskanzler selbst ausgelöste Zusage im Vorblatt der von ihm
zu verantwortenden Regierungsvorlage wurde bis heute nicht eingelöst. Viel mehr kam es zu einem
weiteren Stellenabbau.

In dem Bericht wird auch ausgeführt:

„So etwa steht der Datenschutzkommission nicht einmal mehr ein Informatiker zur Verfügung, was

die Durchführung von Kontrollverfahren nach § 30 DSG 2000 zum Teil erheblich erschwert."

„.... kann der Arbeitsanfall in der notwendigen Qualität und Raschheit nicht bewältigt werden."

„Eine ausreichend qualitätsvolle, im Sinne der Entscheidungspflicht nach § 73 AVG rechtzeitige und

effiziente Erfüllung der vom Datenschutzgesetz 2000 vorgesehenen

Aufgaben ist aus den oben genannten Gründen mit dem derzeitigen Personalstand nicht

gewährleistet."


„... durch den akuten Personalmangel verursachte erzwungene Vernachlässigung eines der wichtigsten
Geschäftsfelder einer Unabhängigen Datenschutz-Kontrollinstanz, nämlich die Prüfung von
Datenverarbeitungen von Amts wegen."

Im Bericht ist auch ein internationaler Vergleich angegeben, der für Österreich beschämend ist:

Land:

 

Einwohner-
zahl:

 

Bedienstete im
Geschäftsapparat:

 

Anmerkungen:

 

Österreich

 

8 Mio.

 

16

 

einschl. Register mit über 100.000
Eintragungen

 

Belgien

 

10,7 Mio.

 

24

 

 

 

Dänemark

 

5 Mio.

 

26

 

 

 

Griechenland

 

10,2 Mio.

 

24

 

 

 

Finnland

 

4 Mio.

 

19

 

 

 

Irland

 

3,75 Mio.

 

7

 

wesentlich kleineres Register
- nur etwa 3000 Eintragungen

 

Portugal

 

10 Mio.

 

10

 

wesentlich kleineres Register
- nur etwa 4000 Eintragungen

 

Schweden

 

9 Mio.

 

39

 

 

 

Gleichzeitig legt die Bundesregierung ein Bundesministeriengesetz vor, das zwei weitere
Staatssekretäre installiert. Diese völlig sachlich unbegründete Erweiterung der Bundesregierung hat
natürlich auch darüber hinausgehende Konsequenzen: Den beiden Staatssekretären wird jeweils ein
Kabinett eingerichtet werden, was nach Erfahrungen der Regierung Schüssel I bedeutet, dass ca. 13
Akademiker in diesen Büros untergebracht werden. Für den Datenschutz jedoch, der der Kompetenz
des Bundeskanzlers unterliegt, werden keine ausreichenden Personalressourcen zur Verfügung
gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Entschließung:

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, umgehend für eine Aufstockung des Personals für die
Geschäftsstellen im Bundeskanzleramt, die mit Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, zu sorgen,
damit eine Aufgabenwahrnehmung in gesetzeskonformer Art und Weise, aber auch in hochwertiger
Qualität möglich ist. Der Bundeskanzler soll sich dabei am Personalstand solcher Einrichtungen in
vergleichbaren europäischen Staaten orientieren."

Um die Behandlung dieses wichtigen Themas zu fordern, wurde nunmehr von der
Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion auch ein diesbezüglicher Gesetzesantrag erarbeitet,
der eine Sach- und Personalausstattung von Datenschutzrat und Datenschutzkommission im
Europäischen Vergleich gewährleisten soll.

Denn gerade eine ausreichende personelle Ausstattung ist notwendig, um das Grundrecht auf
Datenschutz in Österreich und für die Bürgerinnen zu garantieren.