133/A XXII. GP
Eingebracht am 23.05.2003
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer,
Herbert Scheibner, Dr. Alexander
Van der Bellen und Kolleginnen/Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die
finanzielle
und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents.Der Nationalrat wolle
beschließen:
Bundesgesetz
betreffend die finanzielle und
administrative
Unterstützung des
Österreich-Konvents
Der Nationalrat hat beschlossen:
§1.(1) Zur Unterstützung der Arbeiten des
Österreich-Konvents wird bei der
Parlamentsdirektion ein Büro eingerichtet, das unter der Leitung des
Präsidenten
des Konvents steht.
(2)
Der Präsident des Nationalrates wird ermächtigt, für die
Zurverfügungstellung von
Büroräumlichkeiten und Tagungsräumen sowie für die erforderliche Infrastruktur
für
die Arbeiten des Konvents zu sorgen.
§ 2. Für die Kosten der Arbeit des Konvents sind
im Bundesfinanzgesetz für das Jahr
2003 und im Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 die erforderlichen Mittel
bereitzustellen.
§ 3 Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Präsident des Nationalrates
betraut.
Begründung
Zwischen allen vier Parlamentsfraktionen besteht ein
Einvernehmen über die Errichtung
eines Österreich-Konvents mit der Aufgabe einer grundlegenden
Verfassungsreform. Durch
den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen für die
organisatorischen
Voraussetzungen des Österreich-Konvents geschaffen werden.
Zu § 1 Abs. 1:
Durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf sollen die
rechtlichen Voraussetzungen für die
Einrichtung eines Büros des Österreich-Konvents bei der Parlamentsdirektion und
für die
Zurverfügungstellung von Personal aus anderen Dienststellen des Bundes, z.B. im
Wege der
Dienstzuteilung, geschaffen werden.
Zu § 1 Abs. 2:
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Ermächtigung für den Präsidenten des Nationalrates
vor, dem Konvent Büroräumlichkeiten und Tagungsräumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.