138/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.06.2003
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag: Ulrike Sima

und GenossInnen

betreffend EU-konforme Novellierung der Altölbestimmungen in Österreich

Die EU-Kommission hat Österreich vor einigen Monaten beim Europäischen Gerichtshof
verklagt, weil die heimischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Altölrichtlinie
unzureichend sind. Damit ist Österreich auch in diesem Bereich nicht mehr
Umweltvorreiterland, sondern wird von der Europäischen Kommission als Umweltsünder
eingestuft.

So sind die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Begriffsbestimmungen für Altöl, die
vorrangige Wiederverwendung von Altöl und die Emissionsgrenzwerte für Nickel, Vanadium,
Kupfer und Fluor mangelhaft.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, so rasch als möglich im Rahmen einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes
eine EU-konforme Rechtslage in Österreich herzustellen, die auch eine optimale
Wiederverwertung von Altölen sicherstellt.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss