138/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 04.06.2003
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag: Ulrike Sima
und GenossInnen
betreffend EU-konforme Novellierung der Altölbestimmungen in Österreich
Die EU-Kommission hat Österreich vor einigen Monaten beim Europäischen
Gerichtshof
verklagt, weil die heimischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der
Altölrichtlinie
unzureichend sind. Damit ist Österreich auch in diesem Bereich nicht mehr
Umweltvorreiterland, sondern wird von der Europäischen Kommission als
Umweltsünder
eingestuft.
So sind die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Begriffsbestimmungen für
Altöl, die
vorrangige Wiederverwendung von Altöl und die Emissionsgrenzwerte für Nickel,
Vanadium,
Kupfer und
Fluor mangelhaft.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, so rasch als möglich im Rahmen einer Novelle des
Abfallwirtschaftsgesetzes
eine EU-konforme Rechtslage in Österreich herzustellen, die auch eine optimale
Wiederverwertung von Altölen sicherstellt.
Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss