139/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Heinzl

und GenossInnen

betreffend Forcierung der Lärmbekämpfung in Österreich

Wie eine Erhebung der Statistik Austria zeigt, leiden 80 % der ÖsterreicherInnen unter
Straßenverkehrslärm, hervorgerufen durch LKW, PKW, Motorräder und Bussen. 10 % fühlen
sich von Bahnlärm, 8% von Flugzeuglärm und darüber hinaus sind viele BürgerInnen auch
durch Industrie- und Gewerbelärm belästigt. Hauptlärmverursacher ist aber nach wie vor der
Verkehr.

In Österreich gibt es keine einheitlichen Grenzwerte für Verkehrslärm. Die Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation WHO liegen bei einem Dauerschallpegel von 45 Dezibel in der
Nacht und 55 Dezibel untertags. Die Richtwerte in Österreich liegen bei 55 Dezibel in der
Nacht und 65 Dezibel untertags. Wird dieser Wert überschritten haben die Betroffenen aber
derzeit kein Recht auf Lärmschutzmaßnahmen. Zwar wurde in Österreich sowohl im Bereich
der Bahn und Straße schon einiges für den Lärmschutz getan, nach wie vor sind aber bei
weitem nicht alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden derzeit in Österreich Lärmkarten und
Maßnahmenpläne erstellt. Gesetzliche Grenzwerte können, aber müssen nicht von den
Mitgliedsländern vorgesehen werden.

In Österreich fällt Lärmrecht sowohl in die Zuständigkeit vom Bund, Ländern und
Gemeinden.

Ein einheitliches Lärmrecht für ganz Österreich wird angesichts der ständig weiter steigenden
Lärmbelastung immer dringlicher.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, bis spätestens 31.12. 2003 dem Nationalrat den Entwurf eines
Lärmschutzgesetzes mit einklagbaren Grenzwerten vorzulegen und die Verbesserung des
Lärmschutzes in Österreich durch einen gesetzlich festgeschriebenen Aktionsplan
voranzutreiben.

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss