139/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Heinzl
und GenossInnen
betreffend Forcierung der Lärmbekämpfung in Österreich
Wie eine Erhebung der Statistik Austria zeigt, leiden 80 % der
ÖsterreicherInnen unter
Straßenverkehrslärm,
hervorgerufen durch LKW, PKW, Motorräder und Bussen. 10 % fühlen
sich von
Bahnlärm, 8% von Flugzeuglärm und darüber hinaus sind viele BürgerInnen auch
durch Industrie- und Gewerbelärm belästigt. Hauptlärmverursacher ist aber nach
wie vor der
Verkehr.
In Österreich gibt es keine einheitlichen Grenzwerte für Verkehrslärm.
Die Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation WHO liegen bei einem Dauerschallpegel von 45
Dezibel in der
Nacht und 55 Dezibel untertags. Die Richtwerte in Österreich liegen bei 55
Dezibel in der
Nacht und 65 Dezibel untertags. Wird dieser Wert überschritten haben die
Betroffenen aber
derzeit kein
Recht auf Lärmschutzmaßnahmen. Zwar wurde in Österreich sowohl im Bereich
der Bahn und
Straße schon einiges für den Lärmschutz getan, nach wie vor sind aber bei
weitem nicht alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden derzeit in Österreich
Lärmkarten und
Maßnahmenpläne erstellt. Gesetzliche Grenzwerte können, aber müssen nicht von
den
Mitgliedsländern
vorgesehen werden.
In Österreich fällt Lärmrecht sowohl in die Zuständigkeit vom Bund,
Ländern und
Gemeinden.
Ein einheitliches Lärmrecht für ganz Österreich wird angesichts der
ständig weiter steigenden
Lärmbelastung
immer dringlicher.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und
Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, bis spätestens 31.12. 2003 dem Nationalrat den Entwurf eines
Lärmschutzgesetzes
mit einklagbaren Grenzwerten vorzulegen und die Verbesserung des
Lärmschutzes
in Österreich durch einen gesetzlich festgeschriebenen Aktionsplan
voranzutreiben.
Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss