147/A XXII. GP
Eingebracht am 04.06.2003
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Antrag
der Abgeordneten Dr.Spindelegger,
Scheibner, Mag.Gaßner, Mag.Stoisits
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung
parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Beschäftigung parlamentari-
scher Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz
über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Par-
lamentsmitarbeitergesetz), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2002, wird
wie folgt geändert:
1. In § 3 wird folgender Absatz 3b angefügt:
„(3b) Der Vergütungsanspruch erhöht sich für den Monat
Juli 2003 um eine
einmalige Abfindung im Ausmaß von 100 €."
2. In § 15 wird
folgender Satz angefügt:
„§ 3 Abs. 3b tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft."
Begründung:
Jedem Mitglied des Nationalrates gebührt für
Aufwendungen für einen parla-
mentarischen Mitarbeiter ein Vergütungsanspruch, der nach dem
monatlichen
Gehalt eines Bundesbeamten bemessen wird. Dabei werden nach der
Gesetzes-
lage allerdings keine Einmalzahlungen berücksichtigt. Zur Umsetzung der
Nachtragsregelung für den Gehaltsabschluss 2002 auch für die
parlamentari-
schen Mitarbeiter muss daher - so wie bereits im Jahre 1997 für die
Einmal-
zahlung - die einmalige Abfindung im Monat Juli 2003 ausdrücklich im Parla-
mentsmitarbeitergesetz verankert werden.