151/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschliessungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für Bundesrat und Nationalrat sowie

Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES

Lebensmittelsicherheit gehört zu den größten Anliegen der österreichischen Bevölkerung.

Nach einer Umfrage des Linzer Market-Institutes vom Jänner 2002 sind für mehr als 80 % der

österreichischen Bevölkerung keine Lebensmittelskandale ein großes Anliegen. Dies erfordert

eine flächendeckende unabhängige staatliche Kontrolle, Probenziehungen und unabhängige

Untersuchungen..

Eine entsprechende Vollziehung aller lebensmittel-, und veterinärrechtlicher sowie

umfangreiche Vorschriften sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts setzt eine umfassende

durchgehende "Kontrolle vom Feld bis zum Teller" und ausreichende Untersuchungen voraus.

Mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurde die Agentur für Gesundheit

und Ernährungssicherheit GmbH sowie das Bundesamt für Ernährung eingerichtet und damit

die bislang zuständigen Bundesanstalten ausgegliedert.

Damit sind die Voraussetzungen für die parlamentarische Kontrolle (z.B. Interpellationsrecht)

weggefallen.

Nationalrat sowie der Bundesrat wurden ausgeschaltet und in ihren Informations- und

Kontrollrechten beschnitten. Darüber hinaus enthält dieses Gesetz keine besonderen

Informationsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die Verpflichtung

der Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht, (z.B. Untersuchungstätigkeit) vorzulegen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat
umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit dem das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz abgeändert wird. Mit dieser Regierungsvorlage soll hinsichtlich
der Agenden der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit das Interpellationsrecht der Abgeordneten
zum Nationalrat und der Bundesräte verfassungsgesetzlich verankert und die verpflichtende
Vorlage eines jährlichen Berichts an den Nationalrat über die Tätigkeit der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und des Bundesamtes für
Ernährungssicherheit vorgesehen werden.

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss