151/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 13.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschliessungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für Bundesrat und Nationalrat sowie
Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES
Lebensmittelsicherheit gehört zu den größten Anliegen der österreichischen Bevölkerung.
Nach einer Umfrage des Linzer Market-Institutes vom Jänner 2002 sind für mehr als 80 % der
österreichischen Bevölkerung keine Lebensmittelskandale ein großes Anliegen. Dies erfordert
eine flächendeckende unabhängige staatliche Kontrolle, Probenziehungen und unabhängige
Untersuchungen..
Eine entsprechende Vollziehung aller lebensmittel-, und veterinärrechtlicher sowie
umfangreiche Vorschriften sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts setzt eine umfassende
durchgehende "Kontrolle vom Feld bis zum Teller" und ausreichende Untersuchungen voraus.
Mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurde die Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH sowie das Bundesamt für Ernährung eingerichtet und damit
die bislang zuständigen Bundesanstalten ausgegliedert.
Damit sind die Voraussetzungen für die parlamentarische Kontrolle (z.B. Interpellationsrecht)
weggefallen.
Nationalrat sowie der Bundesrat wurden ausgeschaltet und in ihren Informations- und
Kontrollrechten beschnitten. Darüber hinaus enthält dieses Gesetz keine besonderen
Informationsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die Verpflichtung
der Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht, (z.B. Untersuchungstätigkeit) vorzulegen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, dem Nationalrat
umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit dem das
Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz abgeändert wird. Mit dieser
Regierungsvorlage soll hinsichtlich
der Agenden der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH
und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit das Interpellationsrecht
der Abgeordneten
zum Nationalrat und der Bundesräte verfassungsgesetzlich verankert und die
verpflichtende
Vorlage eines jährlichen Berichts an den Nationalrat über die Tätigkeit
der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und des
Bundesamtes für
Ernährungssicherheit vorgesehen werden.
Zuweisungsvorschlag:
Gesundheitsausschuss