153/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Matznetter, Spindelberger, Erika Scharer
und GenossInnen

betreffend Verbesserung der Prospektpflicht (Publizitätsvorschriften) im
Investmentfondsgesetz (InvFG)

Anteilscheine von Kapitalanlagefonds und Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds und
Investmentfondsgesellschaften) sind nach § 3 Abs. l Z 4 KMG von der Prospektpflicht des
Kapitalmarktgesetzes ausgeschlossen. Es gilt eine eigene - gegenüber dem KMG
eingeschränkte - Mindestregelung nach § 6 InvFG. (Der Prospekt hat mindestens die in der
Anlage A vorgesehenen Angaben sowie die „von der FMA" bewilligten Fondsbestimmungen
zu enthalten".)

Der vorliegende Entschließungsantrag hat das Ziel, die Publizitätsvorschriften - gerade im
Hinblick auf (zukünftige) Fondsprodukte für die „Zukunftsvorsorge neu" - zu erweitern.
Damit sollen bei diesen privaten Vorsorgeprodukten umfassendere Publizitätsvorschriften im
Sinne eines verbesserten Anlegerschutzes (z.B. analog zum Kapitalmarktgesetz) voll zur
Anwendung kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die im Investmentfondsgesetz
festgelegten Regelungen zur Prospektpflicht (§ 6 InvFG) zu erweitern und dafür die
nationalen Möglichkeiten die das europäische Recht einräumt voll auszunutzen. Anlegern soll

damit eindeutig ermöglicht werden, sich ein fundiertes Urteil über die Vermögenslage,
insbesondere über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und dessen
Entwicklungsaussichten und über die mit den Anteilen oder den Veranlagungen verbundenen
Rechte und Risiken (inkl. der inhärenten Risiken) zu bilden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss