157/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 17.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Brosz, Lunacek, Freundinnen und Freunde

betreffend   unabhängige   Kontrolle  der  Mittelverwendung   aus  der  „besonderen

Bundes-Sportförderung"

Anlässlich der Beratung im Finanzausschuss (Beratungsgruppe 1) wurde folgender
Sachverhalt bezüglich des Kontrollausschusses der österreichischen Bundes-
Sportorganisation deutlich:

Mittel aus der „Besonderen Bundesssportförderung" erhalten Förderungsempfänger
welche in der BSO organisiert sind.

Die „Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und
Kontrolle der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel" werden von der
österreichischen Bundes-Sportorganisation gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt
erstellt.

Die Mittelverwendung wird von einem Kontrollausschuss kontrolliert, welchen die
österreichische Bundes-Sportorganisation gemäß Vertrag vom 19. August 1996 mit
dem Bundeskanzleramt eingerichtet hat. Dieser setzt sich aus zehn
stimmberechtigten und drei beratenden Mitgliedern zusammen. Von den
stimmberechtigten Mitgliedern werden je zwei vom ÖFB, vom ASVÖ, von der ASKÖ,
der Sportunion und vom Bundes-Sportfachrat entsendet. Von den drei beratenden
Mitgliedern, denen nur ein aufschiebendes Veto zusteht, werden zwei vom
Bundeskanzleramt entsendet, das Bundesfinanzministerium hat die Entsendung des
ihm zustehenden beratenden Mitgliedes in den Kontrollausschuss eingestellt.

Das bedeutet, dass die Förderungsempfänger nicht nur wesentlichen Einfluss auf die
Förderungsrichtlinien haben, sondern auch die widmungsgemäße Verwendung der
Mittel aus der „besonderen Bundes-Sportförderung" selbst kontrollieren. Das
Bundesfinanzministerium hat offenbar inzwischen jeden Versuch der Kontrolle über
die Mittelverwendung aufgegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird aufgefordert diesen Vertrag mit der österreichischen
Bundes-Sportorganisation zum ehest möglichen Zeitpunkt zu lösen und den
Kontrollausschuss durch ein unabhängiges Gremium zur Erstellung der
Förderrichtlinien und Kontrolle der Mittelverwendung zu ersetzen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten
vorgeschlagen.