173/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 18.06.2003
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lunacek, Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend Gleichstellung
von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit Ehen
im Miet- und Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Am 17. Februar 1998 hat das Europäische
Parlament in einer Entschließung zur
Achtung der Menschen rechte in der Europäischen Union (Dokument A4-0034/98)
alle Mitgliedstaaten aufgefordert, „die Gleichberechtigung von Schwulen und
Lesben
anzuerkennen, insbesondere durch - wo dies noch nicht der Fall ist - eine
rechtliche
Absicherung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, um jedwede
Diskriminierung abzuschaffen, unter denen Schwule und Lesben vor allem im
Bereich des Steuerrechts, des Vermögensrechts, der sozialen Rechte etc. immer
noch zu leiden haben, und mit Hilfe von Information und Aufklärung dazu
beizutragen, gegen Vorurteile anzukämpfen, die in der Gesellschaft gegen
Homosexuelle bestehen."
Die Republik Österreich ist dieser
Aufforderung bis heute so gut wie nicht
nachgekommen. Die einzigen Punkte, in denen lesbische und schwule
Partnerschaften gleichgestellt sind, finden sich seit 1998 im Strafrecht
(„Angehörigenbegriff für gleichgeschlechtliche Lebensgefährtinnen im StGB sowie
in
der StPO) und seit 2002 im Wohnungseigentumsgesetz (gemeinsamer Erwerb von
Wohnungseigentum auch für gleichgeschlechtliche Partnerinnen).
Juristisch gesehen sind in Österreich
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen,
auch wenn sie schon seit Jahren oder Jahrzehnten in einer Wohn-, Wirtschafts-
und
Geschlechtsgemeinschaft leben, zueinander „Fremde". Diese Nichtanerkennung
und
die daraus entstehenden Nachteil gesellschaftlicher wie finanzieller Natur
stellen eine
erhebliche Diskriminierung dar.
Mittlerweile haben acht von 15
EU-Mitgliedsstaaten Regelungen für Eingetragene
Partnerschaften, zwei haben sogar die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet.
Österreich ist trotz zahlreicher Aufforderungen von Seiten der Europäischen
Union
immer noch meilenweit von rechtlicher Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen
Paaren entfernt. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, muß ein erster Schritt
mit
der Gleichstellung im Miet- und Erbrecht gesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. Dezember
2003 eine Novelle des Mietrechtgesetzes sowie des Erbrechtes, des Erbschaft-
und
des Schenkungsteuerrechtes vorzulegen, wonach lesbische und schwule
Partnerschaften mit Ehegemeinschaften gleichgestellt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.