173/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 18.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit Ehen
im Miet- und Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Am 17. Februar 1998 hat das Europäische Parlament in einer Entschließung zur
Achtung der Menschen rechte in der Europäischen Union (Dokument A4-0034/98)
alle Mitgliedstaaten aufgefordert, „die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben
anzuerkennen, insbesondere durch - wo dies noch nicht der Fall ist - eine rechtliche
Absicherung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, um jedwede
Diskriminierung abzuschaffen, unter denen Schwule und Lesben vor allem im
Bereich des Steuerrechts, des Vermögensrechts, der sozialen Rechte etc. immer
noch zu leiden haben, und mit Hilfe von Information und Aufklärung dazu
beizutragen, gegen Vorurteile anzukämpfen, die in der Gesellschaft gegen
Homosexuelle bestehen."

Die Republik Österreich ist dieser Aufforderung bis heute so gut wie nicht
nachgekommen. Die einzigen Punkte, in denen lesbische und schwule
Partnerschaften gleichgestellt sind, finden sich seit 1998 im Strafrecht
(„Angehörigenbegriff für gleichgeschlechtliche Lebensgefährtinnen im StGB sowie in
der StPO) und seit 2002 im Wohnungseigentumsgesetz (gemeinsamer Erwerb von
Wohnungseigentum auch für gleichgeschlechtliche Partnerinnen).

Juristisch gesehen sind in Österreich gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen,
auch wenn sie schon seit Jahren oder Jahrzehnten in einer Wohn-, Wirtschafts- und
Geschlechtsgemeinschaft leben, zueinander „Fremde". Diese Nichtanerkennung und
die daraus entstehenden Nachteil gesellschaftlicher wie finanzieller Natur stellen eine
erhebliche Diskriminierung dar.

Mittlerweile haben acht von 15 EU-Mitgliedsstaaten Regelungen für Eingetragene
Partnerschaften, zwei haben sogar die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet.
Österreich ist trotz zahlreicher Aufforderungen von Seiten der Europäischen Union
immer noch meilenweit von rechtlicher Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen
Paaren entfernt. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, muß ein erster Schritt mit
der Gleichstellung im Miet- und Erbrecht gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. Dezember
2003 eine Novelle des Mietrechtgesetzes sowie des Erbrechtes, des Erbschaft- und
des Schenkungsteuerrechtes vorzulegen, wonach lesbische und schwule
Partnerschaften mit Ehegemeinschaften gleichgestellt werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.