175/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringlicher Antrag
Gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs 1 GOG-NR
der
Abgeordneten Grillitsch, Scheuch
und Kollegen
betreffend Ergebnisse des
Agrarministerrates der Europäischen Union in Luxemburg
am 26. Juni 2003
Im „Endgültigen Kompromisstext des
Vorsitzes im Einvernehmen mit der
Kommission", Rat der Europäischen Union in Luxemburg am 26. Juni 2003,
heißt
es:
„Die Landwirtschaft war, ist und bleibt auch
weiterhin für die Identität der Union von
entscheidender Bedeutung. Der Rat weist darauf hin, dass mit
Landwirtschaft in der
EU nicht einfach nur die Erzeugung von Nahrungsmitteln oder Fasern
gemeint ist.
Ein nachhaltiges Agrarmodell erfordert eine Politik, die im gesamten
Gebiet Europas
verfolgt wird, wirtschaftlich und sozial tragfähig sowie
umweltfreundlich,
marktorientiert und trotz der Verschiedenheit der Länder und Regionen
Europas
einfach ist... Diese Reform ist unsere Antwort auf die Forderung
unserer Bürger
nach gesunden Nahrungsmitteln, mehr Qualität, umweltfreundlichen und
artgerechten Erzeugungsmethoden, der Erhaltung der natürlichen
Lebensumwelt
und der Pflege unserer Landschaft."
Hintergrund:
Die Diskussion rund um die Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik hat den
Hintergrund im Beschluss der Agenda 2000 beim Europäischen Rat von Berlin
(1999) mit einer integrierten Review-Klausel. Weiters wurde in der Diskussion
die
Integration der Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche mit den Beschlüssen des
Europäischen Rates von Göteborg (2001) mitgeführt. Wichtigen Einfluss auf die
Reformdebatte hatten der Beschluss des Europäischen Rates von Kopenhagen
(2002) über die Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedsländer mit Wirksamkeit
1.
Mai 2004 und schließlich die nächste WTO-Runde in Cancun/Mexiko (September
2003).
Ablauf:
Am 10. Juli 2002 hat die Europäische
Kommission in einer Mitteilung an das
Europäische Parlament und den Rat erstmals ihre Vorstellungen in Form eines
politischen Strategiepapiers zur Halbzeitbewertung (Midterm-Review - MTR) im
Rahmen der Agenda 2000 vorgestellt. Österreich hat sich dazu in den Kernfragen
klar positioniert. Am 22. Jänner 2003 folgten die Legislativtexte zu diesem
Strategiepapier. Auch hierzu ist eine klare inhaltliche Positionierung seitens
Österreich erfolgt. Nach langer Diskussion im EU-Agrarministerrat einigte man
sich
schließlich am 26. Juni 2003 auf einen politischen Kompromiss.
Von zentraler Bedeutung ist dabei, den
österreichischen Weg einer bäuerlichen und
naturnahen, flächendeckenden Landwirtschaft zu verteidigen und für die Zukunft
abzusichern.
Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1
GOG NR folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ersucht, bei der Umsetzung des politischen Kompromisses der EU-
Agrarminister vom 26. Juni 2003 in die entsprechenden EU-Rechtsnormen dafür zu
sorgen, dass die für Österreich erzielten Ergebnisse bestmöglich implementiert
werden.
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ferner ersucht, bei der Umsetzung für eine Verwaltungsvereinfachung zu
sorgen.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
wird im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Umsetzung ersucht, folgende
Maßstäbe anzulegen:
• Sicherung und Stabilisierung
der Einkommen für die bäuerliche
Landwirtschaft sowie Schaffung von
weiteren Einkommensperspektiven
• Weiterer Ausbau der Ländlichen Entwicklung zur Stärkung des
ländlichen
Raumes und zur Erreichung
positiver Arbeitsplatzeffekte
• Sicherung der Lebensmittelqualität, um dem hohen
Konsumentenvertrauen
auch künftig gerecht werden zu
können
• Sicherung und Stärkung der
Marktposition und Verbesserung der
internationalen
Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit
der EU-Erweiterung
• Aufrechterhaltung der
multifunktionalen Landwirtschaft sowie der
ökologischen Leistungsfähigkeit,
um nachhaltiges Wirtschaften auch
ökonomisch sinnvoll zu gestalten
• Erhaltung der Attraktivität unserer Kulturlandschaft
• Anreize für Jung- und investierende Bauern, die ihren
Betrieb zukunfts- und
marktorientiert ausrichten
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Umsetzung ersucht,
sicherzustellen, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Regionen
oder Sektoren kommt.
Die österreichische Bundesregierung
insbesondere der Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird schließlich im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ersucht, den EU-
Finanzrahmen im Interesse der österreichischen bäuerlichen Familien bestmöglich
auszunutzen.
In formeller Hinsicht wird verlangt,
diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm §
93 Abs. 1 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem
Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.