177/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenanstalten

Der Bundes- und die Landesgesetzgeber haben die Träger von Krankenanstalten

verpflichtet,  Qualitätssicherungskommissionen  in den einzelnen Krankenhäusern

einzurichten.

Dabei wurde jedoch vielfach nicht auf die Anforderungen in der Praxis bedacht

genommen, und es ergeben sich meist folgende Realitäten: Krankenhauspersonal

wird    zur    Tätigkeit    der    Qualitätssicherung    ohne    ausreichende    Ausbildung

„verpflichtet".    Dies   geschieht   vielfach   auf   Überstundenbasis   außerhalb   der

Regeldienstzeit, ohne eigenes Budget und ohne Durchgriffsrechte.

Die mit Qualitätssicherung beauftragten Personen in den Krankenanstalten sind ihrer

Aufgabe entsprechend auszubilden und zu unterstützen.

Die Landesgesetzgeber, welche häufig auch Träger der Krankenanstalten sind,

haben   sich   großteils   nicht   dazu   durchgerungen,   Qualitätssicherungskontrolle

gesetzlich vorzuschreiben. Dies führt dazu, dass die Qualitätssicherung in einem

kontroll- und sanktionslosen Zustand zum legistischen Feigenblatt verkommt.

Die Qualitätssicherungskommissionen in den   Krankenanstalten sind im Sinne von

zielgerichteten, an Behandlungsergebnissen orientierten Leistungen zu forcieren.

Gleichzeitig  ist eine  Fehlerdokumentation (anonymisiert und  unsanktioniert) zur

Etablierung einer offenen Fehlerkultur aufzubauen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, bis 31.12.2003

1.  einen Entwurf zum KAG, welcher eine wirksame Qualitätskontrolle sowohl in
allen Krankenanstalten (Universitätskliniken sowie Fonds-Krankenanstalten)
gewährleistet, auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen,

2.  auf Bundesebene eine zentrale Stelle zur Qualitätskontrolle einzurichten, und

3.  eine unabhängige, österreichweit tätige Expertinnengruppe einzurichten,
deren Aufgabe es ist, die qualitätssichernden Maßnahmen an den
Krankenanstalten auf ihre Effizienz zu prüfen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.