178/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

betreffend Einführung eines gesamtösterreichischen Qualitätssicherungsplans sowie
Schaffung einer bundesweiten Qualitätskontrolle

Im österreichischen Gesundheitswesen sind eine Vielzahl von Organisationen und

Institutionen an der Bewertung von und Information über Qualität interessiert. Eine

systematische Qualitätsberichterstattung gibt es in Österreich derzeit nicht, allerdings

werden einzelne Qualitätsberichte - meist von einzelnen Krankenanstalten und

Trägergesellschaften - veröffentlicht. Dabei handelt es sich in erster Linie um

qualitative    Beschreibungen    von    Qualitätsaktivitäten    und    Ausarbeitung    von

Statistiken.

Eine   umfassende   Qualitätssicherung    in   der   Medizin    umfasst   jedoch   die

überregionale Darstellung und Analyse der Strukturen, Prozesse, Ergebnisse und

Schnittstellen       sowie      die      Ausarbeitung       effizienter      Lösungs-       und

Verbesserungsvorschläge innerhalb des gesamten Gesundheitswesens sowohl im

stationären als auch im niedergelassenen Bereich.

In   der  Vereinbarung   gemäß   §   15a   B-VG   über  die   Neustrukturierung   des

Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, welche von

Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen erfordert daher die

Schaffung   eines   gesamtösterreichischen   Qualitätssicherungsplans   sowie   die

Schaffung einer bundesweiten Qualitätskontrolle.

Auch in der Vereinbarung gemäß § 15a B-VG über die Neustrukturierung des

Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, welche für die Jahre

2001  bis einschl. 2004 abgeschlossen wurde,    wird ein gesamtösterreichisches

Qualitätssystem als Ziel genannt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, bis Jahresende
2003 in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
einen gesamtösterreichischen Plan zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle im
Gesundheitswesen auszuarbeiten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.