178/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Einführung eines
gesamtösterreichischen Qualitätssicherungsplans sowie
Schaffung einer bundesweiten Qualitätskontrolle
Im österreichischen Gesundheitswesen sind eine Vielzahl von Organisationen und
Institutionen an der Bewertung von und Information über Qualität interessiert. Eine
systematische Qualitätsberichterstattung gibt es in Österreich derzeit nicht, allerdings
werden einzelne Qualitätsberichte - meist von einzelnen Krankenanstalten und
Trägergesellschaften - veröffentlicht. Dabei handelt es sich in erster Linie um
qualitative Beschreibungen von Qualitätsaktivitäten und Ausarbeitung von
Statistiken.
Eine umfassende Qualitätssicherung in der Medizin umfasst jedoch die
überregionale Darstellung und Analyse der Strukturen, Prozesse, Ergebnisse und
Schnittstellen sowie die Ausarbeitung effizienter Lösungs- und
Verbesserungsvorschläge innerhalb des gesamten Gesundheitswesens sowohl im
stationären als auch im niedergelassenen Bereich.
In der Vereinbarung gemäß § 15a B-VG über die Neustrukturierung des
Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, welche von
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen erfordert daher die
Schaffung eines gesamtösterreichischen Qualitätssicherungsplans sowie die
Schaffung einer bundesweiten Qualitätskontrolle.
Auch in der Vereinbarung gemäß § 15a B-VG über die Neustrukturierung des
Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, welche für die Jahre
2001 bis einschl. 2004 abgeschlossen wurde, wird ein gesamtösterreichisches
Qualitätssystem als Ziel genannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen wird aufgefordert, bis Jahresende
2003 in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
einen gesamtösterreichischen Plan zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
im
Gesundheitswesen auszuarbeiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den
Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.