180/A XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2003
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ANTRAG

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetzes geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Volkszählungsgesetz 1950, BGBI Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBI. Nr.
398/1976, wird wie folgt geändert:

1.     Die §§ 10, 11 und 12 entfallen

Begründung:

In den §§ 10, 11 und 12 des Volkszählungsgesetzes in der genannten Fassung wird
die geheime Erhebung der Muttersprache geregelt. Die Erhebung der Muttersprache
und/oder der Umgangssprache der Bevölkerung bzw. von Bevölkerungsteilen sollte
in modernen demokratischen Rechtsstaaten im Rahmen der regulären
Volkszählungen und nicht durch eine geheime Erhebung stattfinden. Die bisherige
Art und Weise der geheimen Mutterspracherhebung wurde nicht ohne Grund als
"geheime Minderheitenfeststellung" gedeutet. Ihre Umsetzung diente dazu und droht
auch heute, durch geheime Zählung die Zahl der Angehörigen einer sprachlichen
oder kulturellen Minderheit festzustellen, um Rechte dieser Minderheit von ihrer
quantitativen Größe abhängig zu machen. Moderner Minderheitenschutz versteht
sich allerdings als Schutz des Minderheitenangehörigen als Individuum unabhängig
von der zahlenmäßigen Größe der Minderheit. Daher sind die genannten
Bestimmungen abzuschaffen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss
vorgeschlagen.