181/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2003
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen zur Gewährleistung
einer gentechnikfreien Landwirtschaft
und Saatgutproduktion in Österreich
Die Risiken der Freisetzung gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) in Bezug
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind bis jetzt nicht
einschätzbar.
Insbesondere die Folgen einer großflächigen Verwendung gentechnisch
veränderten Saatguts in der Landwirtschaft sind mit heutigem Wissensstand in
ihrer
Komplexität nicht verlässlich vorhersehbar. Andererseits kann aus den
praktischen
Erfahrungen mit den bis jetzt auf den Markt gebrachten gentechnisch veränderten
Sorten kein überzeugender Beweis bezüglich ihrer volks- und
ernährungswirtschaftlichen Überlegenheit gewonnen werden.
Darüber hinaus zeigen sich die
Konsumentinnen mehrheitlich skeptisch gegenüber
Nahrungsmitteln, die aus gentechnisch veränderten Grundstoffen hergestellt
sind.
Insbesondere um die Wahlfreiheit der
Konsumentinnen auf lange Sicht
sicherzustellen, und um biologisch wirtschaftenden Betrieben in Österreich
nachhaltig die Möglichkeit zu sichern, richtlinienkonform zu produzieren, ist
die
Einrichtung von „Gentechnikfreien Zonen" zu planen.
Auch wurde am 2. Juli 2003 in zweiter
Lesung vom Europaparlament im Rahmen der
Richtlinie über gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel beschlossen,
die
Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG dahingehend abzuändern, dass die EU-
Mitgliedsstaaten angepasste Maßnahmen ergreifen können, um die gentechnische
Verunreinigung anderer Produkte zu verhindern. („Member States
may take
appropriate measures to avoid the unintended presence of GMOs in other
products.")
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird ersucht,
1. ein umfassendes Konzept zur
Errichtung gentechnikfreier Zonen in
Österreich zu erarbeiten - insbesondere unter Bezugnahme auf
Schutzanforderungen für ökologisch sensible Gebiete, für den biologischen
Landbau sowie die Imkerei und unter Bedachtnahme auf internationale
Abkommen des Biodiversitäts- und Biosphärenschutzes
2. die Informations- und Beratungsarbeit zu verstärken,
um die Bedeutung einer
gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich darzustellen
3. die einschlägige Forschung, die Pflanzenzüchter und die
Saatgutindustrie bei
der Bereitstellung hochqualitative Sorten zu entwickeln und einwandfreies
GVO freies Saatgut auf den Markt zu bringen, zu unterstützen
4. im ÖPUL bei sämtlichen Maßnahmen den Verzicht auf GVO
-Saatgut als
notwendige Voraussetzung für Förderungswürdigkeit zu implementieren
5. Haftungsbestimmungen dahingehend auszuarbeiten, dass
die Kosten der
GVO-Verunreinigungen und die daraus folgenden wirtschaftlichen Schäden
die Zulassungsinhaber von GVO zu tragen haben
6. Forschung und Verwaltung dahingehend auszurichten,
dass angepasste
Maßnahmen zur Verhinderung von GVO-Verunreinigungen optimal und
zeitgerecht gesetzt werden können
7. Empfehlungen hinsichtlich einer „gentechnikfreien
Zone" abzugeben, die den
Bundesländern Anhaltspunkte für die Verwirklichung solcher Vorhaben
bieten, sowie Vorbereitungen für eine einheitliche rechtliche Regelung zu
treffen, damit Österreich, solange die Fragen der Koexistenz zwischen dem
Ausbringen von GVO in der Landwirtschaft und der Gentechnikfreiheit des
Biologischen Landbaus bzw. der zertifiziert gentechnikfreien Produktion nicht
geklärt sind, den Status einer de facto "gentechnikfreien Zone"
beibehält.
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den
Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.