183/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringlicher Antrag
gemäß § 74a Abs. l iVm § 93 Abs. l GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Mainoni, Gahr, Wattaul, Mag. Karin Hakl, Lichtenegger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend
europäische Regelung der Transitproblematik
Der zunehmende Transitverkehr durch Österreich stellt
insgesamt eine Herausforderung an
die Verkehrspolitik dar. Um den Problemen im
Zusammenhang mit dem Transitverkehr in
ökologischer und gesundheitlicher
Hinsicht Rechnung zu tragen, wurde bereits vor Jahren ein
Transitvertrag mit einer sogenannten Ökopunkteregelung ausgehandelt, der aber
bedauerlicherweise nur als befristete Regelung konstruiert war.
Mit Jahresende 2003 läuft die derzeit geltende
Ökopunkteregelung gemäß Protokoll Nr. 9 des
Beitrittsvertrages zur Europäischen Union aus. Ziel dieser Regelung war eine
dauerhafte und
nachhaltige Schadstoffreduktion im Ausmaß von 60% des Ausgangswertes von 1991. Dieses
Ziel wurde bisher nicht erreicht. Auch der Österreich bereits 1994 mit
der Erklärung Nr. 34
zum Beitrittsvertrag zugesagte Vorschlag für eine neue Wegekostenrichtlinie
liegt noch nicht
vor.
Österreich hat hingegen hinsichtlich der ebenfalls im
Beitrittsvertrag verankerten
Infrastrukturausbauten insbesondere im Bereich der Bahn bereits zahlreiche
Maßnahmen
umgesetzt. Darüber hinaus ist es in zähen Verhandlungen gelungen, im Rahmen der
Erstellung einer Prioritätenreihung der TEN-Projekte durch die sogenannte Van
Miert-
Gruppe, weit überdurchschnittlich viele österreichische, nämlich 5 von
insgesamt europaweit
nur 19 Infrastrukturvorhaben zu verankern: Neben der Brennerroute können
demnach auch
die Donauachse sowie die Anbindung Wiens nach Norden und von Graz
Richtung Marburg
mit bevorzugter Förderung rechnen. Damit wird die Verlagerung des im Zuge der
EU-
Erweiterung zweifellos weiter zunehmenden Transitverkehrs auf umweltfreundliche
Verkehrsträger ermöglicht.
Diese Maßnahmen tragen auch der Tatsache Rechnung, dass
nicht nur auf der Nord-Süd-
Achse sondern auch auf der Ost-West-Achse ein steigendes Verkehrsaufkommen
bewältigt
werden soll.
Das geltende Ökopunktesystem mit seiner Zielsetzung der
dauerhaften und umweltgerechten
Reduzierung der durch den LKW-Verkehr verursachten Lärm- und
Schadstoffemissionen
hatte nämlich auch insofern einen gesamteuropäisch positiven Effekt, als neben
der sehr rasch
erfolgten LKW-Flottenerneuerung auch die Verlagerung auf die Schiene und die
Forcierung
des kombinierten Verkehrs in ganz Europa begünstigt wurde.
Da es aber auf europäischer Ebene noch nicht gelungen ist, die für eine nachhaltige
Verkehrspolitik notwendigen Rahmenbedingungen zur Lösung der durch den
LKW-Verkehr
verursachten Umweltprobleme vor Auslaufen des Ökopunktesystems in Kraft zu
setzen, ist es
erforderlich, eine effektive Übergangsregelung herbeizuführen um sicherzustellen,
dass es zu
keinem Rückschritt am Weg zu einem tatsächlichen, nachhaltigen Verkehrssystem
kommt.
Dies wäre allerdings der Fall, wenn die im Protokoll Nr.
9 EU-primärrechtlich
festgeschriebenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung
oben
genannter Zielsetzungen ersatzlos auslaufen würden.
Österreich hat im Zuge der Verhandlungen über eine
Übergangsregelung im Anschluss an das
geltende Ökopunktesystem stets betont, dass - insbesondere auch vor dem
Hintergrund der
bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union - auch nach dem l. Jänner
2004
spezifische langfristige Lösungen auf europäischer Ebene in Kraft sein müssen,
die den
ununterbrochenen Schutz der gesamten österreichischen Bevölkerung und der
Umwelt vor
den Belastungen des Straßengüterverkehrs gewährleisten und die die aufgrund der
Anwendung des Ökopunktesystems erreichten Verbesserungen für die Umwelt auch
nach
Auslaufen des geltenden Ökopunktesystems Ende 2003 nachhaltig und dauerhaft
sicherstellen.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ergebnisse der
zweiten Lesung zur
Transitübergangsregelung im Europäischen Parlament am 3. Juli 2003 hinzuweisen.
Das
Europäischen Parlament weist in seinen Erwägungen u.a. zwar ausdrücklich in
Bezug auf die
Alpenkonvention darauf hin, dass Belastungen und Risiken im Bereich des
inneralpinen und
alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken sind, das für Menschen, Tiere und
Pflanzen
sowie deren Lebensräume erträglich ist, allerdings tragen die vom Europäischen
Parlament
vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Zielsetzung nicht Rechnung, da insbesondere
die
Befreiung des Transitverkehrs mit Euro 3-LKW von der Ökopunktepflicht
sowie eine nur
mehr partielle Geltung dieser Übergangsregelung für bestimmte Verkehrsachsen im
Alpenraum die nachhaltige und umweltfreundliche
Verkehrsentwicklung in Frage stellen
würden. Ein gemeinsamer, fraktionsübergreifender Abänderungsantrag
österreichischer
Abgeordneter zum Europäischen Parlament zu diesen beiden Punkten blieb jedoch
in der
Minderheit. Er wurde nicht einmal von allen österreichischen Delegationen
unterstützt.
Aufgrund des bevorstehenden Vermittlungsverfahrens
erscheint es dringlich, nochmals mit
allem Nachdruck auf den österreichischen Standpunkt hinzuweisen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher an die Bundesregierung gemäß § 74a Abs. l
iVm § 93 Abs. l GOG-NR folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung
wird ersucht, ihre intensiven Bemühungen, in den Verhandlungen im
Rahmen der EU unter Einbeziehung aller verantwortlichen österreichischen
Mandatare und
Organisationen eine den österreichischen Bedürfnissen in ökologischer Hinsicht
Rechnung
tragende Wegekostenregelung durchzusetzen und bis zu deren Inkrafttreten eine
tragfähige
Übergangsregelung zur Fortführung des Ökopunktesystems im gesamten Bundesgebiet
zu
schaffen, konsequent fortzusetzen.
In formeller Hinsicht wird verlangt,
diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. l iVm § 93 Abs. l GOG-
NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller
Gelegenheit zur
mündlichen Begründung zu geben.