183/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringlicher Antrag

gemäß § 74a Abs. l iVm § 93 Abs. l GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Mainoni, Gahr, Wattaul, Mag. Karin Hakl, Lichtenegger
Kolleginnen und Kollegen

betreffend europäische Regelung der Transitproblematik

Der zunehmende Transitverkehr durch Österreich stellt insgesamt eine Herausforderung an
die Verkehrspolitik dar. Um den Problemen im Zusammenhang mit dem Transitverkehr in
ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht Rechnung zu tragen, wurde bereits vor Jahren ein
Transitvertrag mit einer sogenannten Ökopunkteregelung ausgehandelt, der aber
bedauerlicherweise nur als befristete Regelung konstruiert war.

Mit Jahresende 2003 läuft die derzeit geltende Ökopunkteregelung gemäß Protokoll Nr. 9 des
Beitrittsvertrages zur Europäischen Union aus. Ziel dieser Regelung war eine dauerhafte und
nachhaltige Schadstoffreduktion im Ausmaß von 60% des Ausgangswertes von 1991.
Dieses
Ziel wurde bisher nicht erreicht. Auch der Österreich bereits 1994 mit der Erklärung Nr. 34
zum Beitrittsvertrag zugesagte Vorschlag für eine neue Wegekostenrichtlinie liegt noch nicht
vor.

Österreich hat hingegen hinsichtlich der ebenfalls im Beitrittsvertrag verankerten
Infrastrukturausbauten insbesondere im Bereich der Bahn bereits zahlreiche Maßnahmen
umgesetzt. Darüber hinaus ist es in zähen Verhandlungen gelungen, im Rahmen der
Erstellung einer Prioritätenreihung der TEN-Projekte durch die sogenannte Van Miert-
Gruppe, weit überdurchschnittlich viele österreichische, nämlich 5 von insgesamt
europaweit
nur 19 Infrastrukturvorhaben zu verankern: Neben der Brennerroute können demnach auch

die Donauachse sowie die Anbindung Wiens nach Norden und von Graz Richtung Marburg
mit bevorzugter Förderung rechnen. Damit wird die Verlagerung des im Zuge der EU-
Erweiterung zweifellos weiter zunehmenden Transitverkehrs auf umweltfreundliche
Verkehrsträger ermöglicht.

Diese Maßnahmen tragen auch der Tatsache Rechnung, dass nicht nur auf der Nord-Süd-
Achse sondern auch auf der Ost-West-Achse ein steigendes Verkehrsaufkommen bewältigt
werden soll.


Das geltende Ökopunktesystem mit seiner Zielsetzung der dauerhaften und umweltgerechten
Reduzierung der durch den LKW-Verkehr verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen
hatte nämlich auch insofern einen gesamteuropäisch positiven Effekt, als neben der sehr rasch
erfolgten LKW-Flottenerneuerung auch die Verlagerung auf die Schiene und die Forcierung
des kombinierten Verkehrs in ganz Europa begünstigt wurde.
Da es aber auf europäischer Ebene noch nicht gelungen ist, die für eine nachhaltige
Verkehrspolitik notwendigen Rahmenbedingungen zur Lösung der durch den LKW-Verkehr
verursachten Umweltprobleme vor Auslaufen des Ökopunktesystems in Kraft zu setzen, ist es
erforderlich, eine effektive Übergangsregelung herbeizuführen um sicherzustellen, dass es zu
keinem Rückschritt am Weg zu einem tatsächlichen, nachhaltigen Verkehrssystem kommt.

Dies wäre allerdings der Fall, wenn die im Protokoll Nr. 9 EU-primärrechtlich
festgeschriebenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung oben
genannter Zielsetzungen ersatzlos auslaufen würden.

Österreich hat im Zuge der Verhandlungen über eine Übergangsregelung im Anschluss an das
geltende Ökopunktesystem stets betont, dass - insbesondere auch vor dem Hintergrund der
bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union - auch nach dem l. Jänner 2004
spezifische langfristige Lösungen auf europäischer Ebene in Kraft sein müssen, die den
ununterbrochenen Schutz der gesamten österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vor
den Belastungen des Straßengüterverkehrs gewährleisten und die die aufgrund der
Anwendung des Ökopunktesystems erreichten Verbesserungen für die Umwelt auch nach
Auslaufen des geltenden Ökopunktesystems Ende 2003 nachhaltig und dauerhaft
sicherstellen.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ergebnisse der zweiten Lesung zur
Transitübergangsregelung im Europäischen Parlament am 3. Juli 2003 hinzuweisen. Das
Europäischen Parlament weist in seinen Erwägungen u.a. zwar ausdrücklich in Bezug auf die
Alpenkonvention darauf hin, dass Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und
alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken sind, das für Menschen, Tiere und Pflanzen
sowie deren Lebensräume erträglich ist, allerdings tragen die vom Europäischen Parlament
vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Zielsetzung nicht Rechnung, da insbesondere die

Befreiung des Transitverkehrs mit Euro 3-LKW von der Ökopunktepflicht sowie eine nur
mehr partielle Geltung dieser Übergangsregelung für bestimmte Verkehrsachsen im


Alpenraum die nachhaltige und umweltfreundliche Verkehrsentwicklung in Frage stellen
würden. Ein gemeinsamer, fraktionsübergreifender Abänderungsantrag österreichischer
Abgeordneter zum Europäischen Parlament zu diesen beiden Punkten blieb jedoch in der
Minderheit. Er wurde nicht einmal von allen österreichischen Delegationen unterstützt.

Aufgrund des bevorstehenden Vermittlungsverfahrens erscheint es dringlich, nochmals mit
allem Nachdruck auf den österreichischen Standpunkt hinzuweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesregierung gemäß § 74a Abs. l
iVm § 93 Abs. l GOG-NR folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, ihre intensiven Bemühungen, in den Verhandlungen im
Rahmen der EU unter Einbeziehung aller verantwortlichen österreichischen Mandatare und
Organisationen eine den österreichischen Bedürfnissen in ökologischer Hinsicht Rechnung
tragende Wegekostenregelung durchzusetzen und bis zu deren Inkrafttreten eine tragfähige
Übergangsregelung zur Fortführung des Ökopunktesystems im gesamten Bundesgebiet zu
schaffen, konsequent fortzusetzen.



In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. l iVm § 93 Abs. l GOG-
NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur
mündlichen Begründung zu geben.