188/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend Beibehaltung der Notstandshilfe als Leistung der Arbeitslosenversicherung
Im Regierungsprogramm der Österreichischen
Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode
findet sich unter dem Kapitel 8. Arbeit und Soziales folgender Punkt:
„ Überführung der Notstandshilfe in eine „Sozialhilfe neu": Es
soll geprüft werden , die
Notstandshilfe von der Zuständigkeit des AMS in die Sozialhilfe der
Länder zu verlagern. Wesentliche
Voraussetzung dafür ist eine durch ein Sozialhilfegnmdsatzgesetz oder eine
Artikel 15-a-
Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten Sozialhilfe neu. "
Ein bundeseinheitliches Sozialhilferecht, welches den
Erkenntnissen der Studie von
Univ. Prof. Dr. Pfeil „Vergleich der Sozialhilfesysteme der
österreichischen Bundesländer.
Studie im Auftrag des BMSG (Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen,
Wien 2001)" Rechnung tragen soll, darf nicht dazu missbraucht
werden, eine elementare Leistung
aus der Arbeitslosenversicherung zu streichen.
Aufbauend auf diese Ergebnisse hat die SPÖ Grundsätze für
ein bundeseinheitliches
Sozialhilferecht entwickelt.
Ein bundeseinheitliches Sozialhilferecht muss die
Vernetzung und Koordinierung der
bestehenden Sozialleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden unter
folgenden
Grundsätzen sicherstellen:
1. Die Gewährleistung von bundesweit vergleichbaren Mindeststandards.
2. Ein separates „Wohngeld" gestaffelt nach Familiengröße.
3. Die Harmonisierung der
Geldleistungen für alle Personen, solange sie sich erlaubter
weise in Österreich aufhalten, bzw. äquivalente Ansprüche für
Flüchtlinge im Rahmen
der Bundesbetreuung.
4. Keine
Kostenrückerstattungspflicht für ehemalige SozialhilfeempfängerInnen, außer in
Erschleichungsfällen, wie zum Beispiel durch Verschweigen vorhandenen
Einkommens bzw. Vermögens.
5. Kein Kostenersatz von Eltern für
ihren erwachsenen Kindern gewährte Sozialhilfe
bzw. von Kindern für ihren Eltern gewährte Sozialhilfe.
6. Schaffung eines bundesweit
gleichen, adäquaten Verfahrensrechts, wie schon in OÖ
oder NÖ.
7. Einrichtung flächendeckender
dezentraler Beratungs- und Clearingstellen („regionale
Sozialzentren") wo der Zugang zum Recht bei einer Stelle nach dem „One
Desk -
System" möglich ist.
8. Der Bund muss seine
Steuerungskompetenz deutlicher als bisher wahrnehmen und
über die Einbindung der Bundessozialämter den Zugang, die Qualität und die
Rechtssicherheit bei Maßnahmen der Länder im Bereich der Sozial - und
Behindertenhilfe für die betroffenen Menschen verbessern."
Eine Neuordnung des Sozialhilferechts soll dazu dienen,
das Sozialsystem mittel - und
langfristig zu verbessern, darf aber keinesfalls als Vorwand für
weiteren massiven
Sozialabbau, durch die Abschaffung bestehender Leistungsansprüche verwendet
werden.
Die dramatischen Auswirkungen der Anhebung des vorzeitigen
Pensionsantrittsalters durch die
Pensionsreform 2000 tragen die Altersgruppen der über 55/ bzw. über
60jährigen Menschen, durch
Zunahme an Arbeitslosigkeit und langer Verweildauer. ÖVP und FPÖ haben diese
Menschen ohne
Alternative in die Arbeitslosigkeit gedrängt. Diese Situation wird sich für die
betroffenen Menschen
durch das Pensionspaket 2003 noch dramatisch verschärfen. Es ist
naheliegend, dass die
Bundesregierung gerade aus diesem Grund, den betroffenen Personen in
menschenverachtender
Weise auch noch eine sozialrechtliche Leistung nehmen will. Das
erinnert an Zeiten in denen
Menschen ausgesteuert wurden! Jeder verantwortungsbewusste Mensch,
jede/r politisch
Verantwortliche/r muss einen so dramatischen Bruch des Sozialstaates
ablehnen.
Die Landessozialreferentenkonferenz hat sich am 13. Juni
2003 mit dem Ergebnis der Arbeitsgruppe
- unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz - befasst. Einstimmig wurde dabei das präsentierte
Vorhaben der
Bundesregierung von den Landessozialreferentlnnen abgelehnt.
Aktuell läuft eine höchstgerichtliche Prüfung
hinsichtlich eines Verstoßes gegen das EU-
Diskriminierungsverbot durch die Anrechnungsbestimmungen.
Im Gegensatz zu den Regierungsplänen sind, im Sinne der
Armutsvermeidung und der Umsetzung
einer gendergerechten Politik, Verbesserungen im bestehenden Rechtsbestand vorzunehmen!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat
eine schriftliche Erklärung
abzugeben, den im Regierungsprogramm der Österreichischen
Bundesregierung für die XXII.
Gesetzgebungsperiode unter dem Kapitel 8. Arbeit und Soziales
angeführten Punkt:
„Überführung der Notstandshilfe in eine „Soüalhilfe neu ": Es soll
geprüft werden, die
Notstandshilfe von der Zuständigkeit des AMS in die Sozialhilfe der
Länder zu verlagern. Wesentliche
Voraussetzung dafür ist eine durch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz oder eine
Artikel 15-a-
Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten Sozialhilfe neu." zu
streichen.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, dem
Nationalrat bis Ende Oktober 2003 eine
Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der im Bereich der Arbeitslosenversicherung
die
Notstandshilfe als Leistung verbessert wird, insbesondere durch die
Beseitigung der
Anrechnungsbestimmungen des Partnereinkommens."
Zuweisungsvorschlag : Ausschuss für Arbeit und Soziales