190/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
betreffend nationale Umsetzung der EU-Agrarreform

Trotz der Widerstände der österreichischen und europäischen Agrarfunktionäre ist
es zu einer umfassenden Reform der EU-Agrarpolitik gekommen. Die wesentlichen
Eckpunkte der Fischler'schen Reformpolitik, die auf Überschussreduktion, höhere
Umwelt- und Lebensmittelstandards sowie Stärkung des ländlichen Raumes
abzielten, wurden zwar abgeschwächt, konnten aber nicht völlig gekippt werden.

Der Einstieg in die Entkopplung der Direktzahlungen von bestimmten Produkten
bedeutet, dass den Bäuerinnen und Bauern nicht mehr ein großer Teil der Prämien
von der verarbeitenden Industrie abgenommen werden kann. Wo entkoppelt und
nicht mehr interveniert wird, können Bäuerinnen und Bauern nun entscheiden, was
sie produzieren und auf den Markt bringen wollen. Beschlossen ist auch, die Zahlung
öffentlicher Gelder an die Einhaltung der Umwelt- und Tierschutzgesetze zu knüpfen
und mithilfe der Modulation Subventionen zugunsten der ländlichen Entwicklung, der
sogenannten „zweiten Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik umzuschichten.

Die "zweite Säule" der Agrarpolitik soll die ländliche Wirtschaft insgesamt
stabilisieren und den Bäuerinnen und Bauern dabei helfen, regionale
Qualitätsprodukte aufzuwerten, entsprechend zu kennzeichnen und zu vermarkten.
Die Förderung lokaler Partnerschaften z.B. zwischen Landwirtinnen und
Verbrauchern wird ausdrücklich erwähnt. In Österreich fließen die Mittel für die
ländliche Entwicklung vor allem in das österreichische Programm für eine
umweltorientierte Landwirtschaft (ÖPUL) und in Ausgleichszahlungen für
benachteiligte Gebiete (Bergbauernförderung).

Den Mitgliedstaaten wird mit dem Kompromiss nun mehr Verantwortung bei der
Ausgestaltung der Reform übertragen. Sie können nun auch deutlichere
Maßnahmen als bisher für einen Interessensausgleich zwischen den Regionen und
landwirtschaftlichen Betriebszweigen ergreifen. Der österreichischen Agrarpolitik
obliegt es nun, die Verteilung der öffentlichen Gelder zugunsten der
umweltfreundlichen und beschäftigungswirksamen Produktion zu verschieben.
Aufgrund des Agrarkompromisses kann jetzt diese sozial-ökologische Kurskorrektur
der österreichischen Agrarpolitik angegangen werden. Durch eine Umschichtung von
Fördermitteln weg von den Großbetrieben hin zur ländlichen Entwicklung stehen ab
2005 jährlich bis zu 1,2 Mrd. Euro auf EU-Ebene zur Verfügung. Österreich wird bei
einem konsequent ökologischen Kurs einen beträchtlichen Anteil (18 Millionen Euro
an zusätzlichen EU-Mitteln) lukrieren können. Eine der Optionen, die die
Kommission den Nationalstaaten zur Auswahl stellt, ist z.B. auch, dass
Bergbäuerinnen und Bergbauern weiterhin 100% ihrer Mutterkuhprämien und 40%
der Schlachtprämien erhalten sollen.


Wichtig ist ferner, dass die EU-Kommission bei den WTO-Verhandlungen die Agrar-
Reform nutzt, um den vom Europäischen Parlament geforderten qualifizierten
Aussenschutz durchzusetzen. Dieser soll den europäischen Bäuerinnen und Bauern
genügend Schutz gegen ökologisches und soziales Dumping bieten und den
vorsorgenden Verbraucherschutz voll zur Geltung bringen. Im Gegenzug sollten alle
Exportsubventionen der EU schrittweise abgebaut werden, um Marktverzerrungen zu
verhindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert,

1.  dem Parlament über die nationale Umsetzungsstrategie laufend zu berichten
und für einen inneragrarischen Interessensausgleich Sorge zu tragen

2.   den maximalen Spielraum der EU-Mittel für den Schutz oder die Verbesserung
der Umwelt bzw. zur Verbesserung der Qualität und Vermarktung von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen auszuschöpfen

3.   bei der Wahl der nationalen Optionen im Rinderbereich dafür Sorge zu tragen,
dass Bergbäuerinnen und Bergbauern 100 Prozent ihrer Mutterkuhprämien und
40 Prozent der Schlachtprämien erhalten

4.     sicherzustellen, dass Grünland in das Prämiensystem miteinbezogen wird

5.  durch besondere Investitions-Anreize sicherzustellen, dass der Umstieg auf
artgerechte Tierhaltungssysteme rasch vollzogen wird

6.  im österreichischen Programm für eine umweltorientierte und nachhaltige
Landwirtschaft (ÖPUL) bei sämtlichen Maßnahmen den Verzicht auf GVO-
Saatgut als notwendige Voraussetzung für Förderungswürdigkeit zu
implementieren

7.   auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass bei den WTO-Verhandlungen der vom
Europäischen Parlament geforderte qualifizierte Aussenschutz durchgesetzt
werden kann, um den europäischen Bäuerinnen und Bauern genügend Schutz
gegen ökologisches und soziales Dumping zu bieten und den vorsorgenden
Verbraucherschutz voll zu Geltung zu bringen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.