192/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 10.07.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Riepl
und GenossInnen
betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
In einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes über
die „Auswirkungen der
Kindergeldregelung auf die Beschäftigung von Frauen mit Kleinkindern" vom
März 2003
liegt erstmals eine Evaluierung des seit 1. Jänner 2002 geltenden
Kinderbetreuungsgeldgesetzes vor.
Mit der Regelung zum Kinderbetreuungsgeld sollte die
Wahlfreiheit der Eltern über die
Betreuung der Kinder und ihre Erwerbsbeteiligung erhöht werden. Allerdings
zeigt die Studie
auf, dass die Einführung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine
Verlängerung des
Rückzugs von Frauen aus dem Erwerbsleben zur Folge hat, ohne eine verstärkte
Beteiligung
der Väter an der Karenz zur Betreuung von Kleinkindern zu bewirken.
Weiters kommt die Untersuchung zu dem Schluß, dass die
Neuregelung zu den
Zudienstgrenzen nur eine kleine Gruppe von Frauen zu einer rascheren
Wiederaufnahme der
Berufstätigkeit nach der Geburt eines Kindes veranlasst. Wesentlich
stärker wirkt der
beschäftigungshemmende Effekt aus der Verlängerung der möglichen Dauer
des
Leistungsbezuges. Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zu Welt bringen,
Frauen mit
mehreren Kindern und Frauen mit geringeren Arbeitsentgelten ziehen sich nun
längere Zeit
aus dem Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme
von Karenz-
bzw. Kinderbetreuungsgeld durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch
die Väter. Damit
wurde bisher weder das Ziel einer Ausweitung der Beschäftigung von Frauen mit
kleineren
Kindern erreicht, noch das einer faireren Aufteilung der
Betreuungsarbeit zwischen den
Eltern. Damit wird erstmals die Kritik der SPÖ, dass das
Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht
dazu beiträgt, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, die
Wahlfreiheit zu erhöhen und die
Erwerbsbeteiligungen der Frauen zu steigern, wissenschaftlich bestätigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz wird
aufgefordert, folgende Änderungen zum Kinderbetreuungsgeldgesetz und weitere
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorzulegen:
• Der Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes sollte flexibler gestaltet sein: Wer nicht die volle
Zeit des Bezuges in
Anspruch nimmt, soll die Möglichkeit bekommen, ein höheres
Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Ab einer Mindestdauer des Bezuges von einem
Jahr
soll die derzeit höchstmögliche Gesamtsumme des Kinderbetreuungsgeldes zur
Verfugung stehen. Mütter und Väter sollen die Möglichkeit haben die Bezugszeit
des
Kindergeldes bis zum Schuleintritt des Kindes individuell zu wählen.
• Der
Kündigungsschutz soll wie bisher während der Schwangerschaft bzw. ab
Bekanntgabe der Karenz und während der gesamten Bezugsdauer des
Kinderbetreuungsgeldes gelten.
• Ein Recht auf
Elternteilzeitarbeit bis zum Ablauf des ersten Schuljahres des Kindes mit
einem Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung.
• Das Recht auf
flexible Arbeitszeitgestaltung für Eltern mit noch nicht schulpflichtigen
Kindern, um ihnen die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung zu
erleichtern.
• Aufhebung der Zuverdienstgrenze.
• Verstärkte Wiedereinstiegshilfen für Eltern nach der Kinderbetreuung.
• Ausbau von
bedarfsgerechten, flächendeckenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit
bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und einen Rechtsanspruch auf
einen
Betreuungsplatz für Kinder von AlleinerzieherInnen ab dem ersten
Lebensjahr."