193/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

betreffend Aufhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Es ist politisch untragbar, dass die Regierung auf der einen Seite für Abfangjäger
einen Euro-Milliardenbetrag zahlt, auf der anderen Seite aber dort, wo es um soziale
Absicherung von Eltern und im speziellen um Regelungen geht, die eine bessere
Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, den Sparstift ansetzt.
Auch die letzte Woche präsentierte Zwischenevaluation zum Kinderbetreuungsgeld
bestätigt, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch das
Kinderbetreuungsgeld nicht erreicht werden konnte. Gründe sind vor allem, dass
Teilzeitkarenz ohne Zuverdienstgrenze seit dem Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht
mehr möglich ist. Zudem verhindert die Zuverdienstgrenze generell (v.a. bei besser
verdienenden Eltern) eine (Teil-)Erwerbstätigkeit während des
Kinderbetreuungsgeldbezuges. Die Komplexität der Kinderbetreuungsgeldgesetzes
verunmöglicht es vielen Eltern, die für sie vorteilhafteste Inanspruchnahme von
Kinderbetreuungsgeld mit paralleler Erwerbstätigkeit zu nutzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Oktober 2003 eine
Gesetzesänderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes vorzulegen, in der eine
völlige Aufhebung aller Zuverdienstgrenzen vorgesehen ist.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.