194/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Riepl

und GenossInnen

betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

In einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes über die „Auswirkungen der
Kindergeldregelung auf die Beschäftigung von Frauen mit Kleinkindern" vom März 2003
liegt erstmals eine Evaluierung des seit l. Jänner 2002 geltenden
Kinderbetreuungsgeldgesetzes vor.

 

Mit der Regelung zum Kinderbetreuungsgeld sollte die Wahlfreiheit der Eltern über die
Betreuung der Kinder und ihre Erwerbsbeteiligung erhöht werden. Allerdings zeigt die Studie
auf, dass die Einführung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine Verlängerung des
Rückzugs von Frauen aus dem Erwerbsleben zur Folge hat, ohne eine verstärkte Beteiligung
der Väter an der Karenz zur Betreuung von Kleinkindern zu bewirken.

 

Weiters kommt die Untersuchung zu dem Schluß, dass die Neuregelung zu den
Zuverdienstgrenzen nur eine kleine Gruppe von Frauen zu einer rascheren Wiederaufnahme
der Berufstätigkeit nach der Geburt eines Kindes veranlasst. Wesentlich stärker wirkt der
beschäftigungshemmende Effekt aus der Verlängerung der möglichen Dauer des
Leistungsbezuges. Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur Welt bringen, Frauen mit
mehreren Kindern und Frauen mit geringeren Arbeitsentgelten ziehen sich nun längere Zeit
aus dem Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme von Karenz-
bzw. Kinderbetreuungsgeld durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch die Väter. Damit
wurde bisher weder das Ziel einer Ausweitung der Beschäftigung von Frauen mit kleineren
Kindern erreicht, noch das einer faireren Aufteilung der Betreuungsarbeit zwischen den
Eltern. Damit wird erstmals die Kritik der SPÖ, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht
dazu beiträgt, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, die Wahlfreiheit zu erhöhen und die
Erwerbsbeteiligungen der Frauen zu steigern, wissenschaftlich bestätigt.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird
aufgefordert, folgende Änderungen zum Kinderbetreuungsgeldgesetz und weitere
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorzulegen:

      Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sollte flexibler gestaltet sein: Wer nicht die volle
Zeit des Bezuges in Anspruch nimmt, soll die Möglichkeit bekommen, ein höheres
Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Ab einer Mindestdauer des Bezuges von einem Jahr
soll die derzeit höchstmögliche Gesamtsumme des Kinderbetreuungsgeldes zur
Verfügung stehen. Mütter und Väter sollen die Möglichkeit haben die Bezugszeit des
Kindergeldes bis zum Schuleintritt des Kindes individuell zu wählen.

      Der Kündigungsschutz soll wie bisher während der Schwangerschaft bzw. ab
Bekanntgabe der Karenz und während der gesamten Bezugsdauer des
Kinderbetreuungsgeldes gelten.

      Ein Recht auf Elternteilzeitarbeit bis zum Ablauf des ersten Schuljahres des Kindes mit
einem Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung.

       Das Recht auf flexible Arbeitszeitgestaltung für Eltern mit noch nicht schulpflichtigen
 
Kindern, um ihnen die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern.

      Aufhebung der Zuverdienstgrenze.

      Verstärkte Wiedereinstiegshilfen für Eltern nach der Kinderbetreuung.

      Ausbau von bedarfsgerechten, flächendeckenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit
bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder von Alleinerzieherinnen ab dem ersten Lebensjahr."

Zuweisungsvorschlag:                        Familienausschuss