204/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Stoisits, Mandak, Freundinnen und Freunde
betreffend „ethische Anweisungen" des Vatikan an katholische PolitikerInnen

Anfang August hat die vatikanische Glaubenskongregation ein Dokument
veröffentlicht, in dem katholischen PolitikerInnen „ethische Anweisungen" gegeben
und sie aufgefordert werden, gegen „schädliche Gesetzestexte" wie etwa die
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu stimmen.
Selbstverständlich ist jede Politikerin, jeder Politiker seinem / ihrem Gewissen
verpflichtet, doch besteht in Österreich die Trennung von Kirche und Staat. Deshalb
sind derartige Aufforderungen als Einmischung von Kirchenvertretern in die Politik
eines Landes zu sehen und strikt abzulehnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, klarzustellen, dass sie in
Menschenrechtsfragen wie der rechtlichen Gleichbehandlung von Lesben und
Schwulen nicht die Meinung des Vatikan teilt bzw. den „ethischen Anweisungen" des
Vatikan Folge zu leisten gedenkt, sondern ihre Gesetzesinitiativen und die
Vollziehung ihrer Verwaltung in diesem Bereich nach den Standards des
Europarates (wie EGMR-Urteil vom 24. Juli 2003) und der Europäischen Union (etwa
Art. 13 Amsterdamer Vertrag, diverse Resolutionen des Europäischen Parlamentes)
ausrichtet. Über ihre diesbezügliche Position soll die Bundesregierung dem
Nationalrat bis 30. Oktober 2003 einen schriftlichen Bericht vorlegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuß
vorgeschlagen.