204/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.08.2003
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Lunacek, Stoisits, Mandak, Freundinnen und Freunde
betreffend „ethische Anweisungen" des Vatikan an katholische
PolitikerInnen
Anfang August hat die vatikanische
Glaubenskongregation ein Dokument
veröffentlicht, in dem katholischen PolitikerInnen „ethische Anweisungen"
gegeben
und sie aufgefordert werden, gegen „schädliche Gesetzestexte" wie etwa die
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu stimmen.
Selbstverständlich ist jede Politikerin, jeder Politiker seinem / ihrem
Gewissen
verpflichtet, doch besteht in Österreich die Trennung von Kirche und Staat.
Deshalb
sind derartige Aufforderungen als Einmischung von Kirchenvertretern in die
Politik
eines Landes zu sehen und strikt abzulehnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
klarzustellen, dass sie in
Menschenrechtsfragen wie der rechtlichen Gleichbehandlung von Lesben und
Schwulen nicht die Meinung des Vatikan teilt bzw. den „ethischen
Anweisungen" des
Vatikan Folge zu leisten gedenkt, sondern ihre Gesetzesinitiativen und die
Vollziehung ihrer Verwaltung in diesem Bereich nach den Standards des
Europarates (wie EGMR-Urteil vom 24. Juli 2003) und der Europäischen Union
(etwa
Art. 13 Amsterdamer Vertrag, diverse Resolutionen des Europäischen Parlamentes)
ausrichtet. Über ihre diesbezügliche Position soll die Bundesregierung dem
Nationalrat bis 30. Oktober 2003 einen schriftlichen Bericht vorlegen.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuß
vorgeschlagen.