206/A und Zu 206/A XXII. GP

Eingebracht am 12.08.2003
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Verlangen

 

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter

und GenossInnen

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gem. § 99 Abs. 2 GOG

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gem. § 99 Abs. 2 GOG, dass der Rechnungshof
die Gebarung des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie die Gebarung aller
anderen damit befassten Ressorts und Dienststellen hinsichtlich des Vorganges Beschaffung
von Luftraumüberwachungsflugzeugen vom Zeitpunkt der Typenentscheidung am 2. Juli
2002 bis zur Unterzeichnung des diesbezüglichen Kaufvertrages am l. Juli 2003 - samt dem
Umstand, dass es zu diesem Zeitpunkt dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben hat -
überprüfe.

Begründung

Der Rechnungshof hat die Schritte bis zur Ausschreibung und infolge bis zur
Typenentscheidung am 2. Juli 2002 betreffend die Beschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen überprüft. Für den letzten Zeitraum liegt bereits ein
Rechnungshofrohbericht vor, der zur Stellungnahme im Bundesministerium für
Landesverteidigung liegt.

Ohne diesen abzuwarten, hat das Bundesministerium für Landesverteidigung am l. Juli 2003
- auch ohne Rechtsgrundlage dafür - den Kaufvertrag für Luftraumüberwachungsflugzeuge
unterschrieben. Es ist daher für eine gesamtheitliche Beurteilung unabdingbar notwendig,
dass nunmehr auch der Verfahrensschritt bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages vom
Rechnungshof überprüft wird.