206/A und Zu 206/A XXII. GP
Eingebracht am 12.08.2003
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möglich.
Verlangen
der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter
und GenossInnen
auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gem. § 99 Abs. 2 GOG
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gem. § 99 Abs.
2 GOG, dass der Rechnungshof
die Gebarung des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie die Gebarung
aller
anderen damit befassten Ressorts und Dienststellen hinsichtlich des Vorganges
Beschaffung
von Luftraumüberwachungsflugzeugen vom Zeitpunkt der Typenentscheidung
am 2. Juli
2002 bis zur Unterzeichnung des diesbezüglichen Kaufvertrages am l.
Juli 2003 - samt dem
Umstand, dass es zu diesem Zeitpunkt dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben
hat -
überprüfe.
Begründung
Der Rechnungshof hat die Schritte bis zur Ausschreibung
und infolge bis zur
Typenentscheidung am 2. Juli 2002 betreffend die Beschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen überprüft. Für den letzten Zeitraum liegt
bereits ein
Rechnungshofrohbericht vor, der zur Stellungnahme im Bundesministerium für
Landesverteidigung liegt.
Ohne diesen abzuwarten, hat das Bundesministerium für
Landesverteidigung am l. Juli 2003
- auch ohne Rechtsgrundlage dafür - den Kaufvertrag für
Luftraumüberwachungsflugzeuge
unterschrieben. Es ist daher für eine gesamtheitliche Beurteilung unabdingbar
notwendig,
dass nunmehr auch der Verfahrensschritt bis zur Unterzeichnung des
Kaufvertrages vom
Rechnungshof überprüft wird.