Zu 206/A XXII. GP

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Zu 206/A - XXII. GP-NR

Da der gegenständliche Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch
mindestens 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung
durch den Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates
durchzuführen. Das Verlangen wird daher gemäß § 99 Abs. 5 GOG dem
Präsidenten des Rechnungshofes mitgeteilt werden.