208/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen

betreffend rasche Soforthilfe des Bundes für Opfer der schweren Unwetter in Kärnten

Verschiedene Kärntner Regionen sind in den letzten Tagen von den schwersten Unwettern
seit langem heimgesucht worden. Besonders betroffen sind unter anderem das Untere Gailtal
- allen voran die Gemeinde Vorderberg. Glücklicherweise sind keine Menschenleben zu
beklagen, aber umso mehr sind die betroffenen Gemeinden und ihre BewohnerInnen von den
schweren Sachschäden betroffen.

Diese noch gar nicht abschätzbaren Sachschäden durch Überschwemmungen, Vermurungen
usw. betreffen unter anderem folgende Bereiche:

• Die örtlichen Fluss-, Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie sonstige
Schutzbauten zur Verhinderung von Hochwasser und Vermurungen;

• Die Gemeindestrassen;

• Zahlreiche Familien und Betriebe wurde vom Hochwasser völlig überrascht und
haben große Teile ihrer Einrichtungen verloren;

• Daneben sind auch zahlreiche Schäden an weiteren Einrichtungen eingetreten. So
sind etwa in Vorderberg das Gemeindehaus, die Wasserversorgung und das
Kulturhaus betroffen, die Pfarrkirche wurde auch schwer beschädigt. Daneben wurde
der Kunstraum „Paradies" des renommierten Künstlers Cornelius Kolig sowie mit
seinem Elternhaus seine gesamte Kunstsammlung und Teile der Kunstwerke seiner
Vorfahren zerstört.

 

Für die betroffenen Gemeinden, Familien, Betriebe und weiteren Einrichtungen ist nun rasche
und unbürokratische Soforthilfe durch finanzielle Unterstützung beim Wiederaufbau nötig.
Neben dem Land Kärnten ist daher besonders der Bund mit seinem Katastrophenfonds
gefordert, die Menschen in dieser Region zu unterstützen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, rasch und ausreichend finanzielle Mittel
aus dem Katastrophenfonds des Bundes zur Bewältigung des Wiederaufbaus bereitzustellen
und zwar

      gemäß § 3 Abs. l Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996) den vom schweren
Unwetter betroffenen Kärntner Gemeinden

      sowie gemäß § 3 Abs. 3 lit. a KatFG 1996 dem Land Kärnten .

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert,

     rasch und unbürokratisch die notwendigen Mittel für die Aufräum- und

Wiederinstandsetzungarbeiten bei den Fluss-, Wildbach- und Lawinenverbauungen
bereitzustellen;

     sowie ausreichend Mittel für weitere Vorsorgemaßnahmen gegen Vermurungen und
Überschwemmungen in den in Kärnten betroffenen Gebieten bereitzustellen, wie zum
Beispiel das Verbauungsprojekt für den Vorderberger Bach, um in Zukunft solche
Katastrophen möglichst zu vermeiden.

Der Bundeskanzler wird in seiner Zuständigkeit für den Bereich Kunst aufgefordert,

     das Land Kärnten beim Wiederaufbau der schwer zerstörten Pfarrkirche von
Vorderberg zu unterstützen;

     Mittel für die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Kunstwerke und
Kulturgüter bereitzustellen, wie z.B. im Falle des Kunstraums „Paradies" und der
Sammlungen von Cornelius Kolig und seiner Vorfahren in Vorderberg.

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss