208/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen
betreffend rasche Soforthilfe des Bundes für Opfer der schweren Unwetter in Kärnten
Verschiedene Kärntner Regionen sind in den letzten Tagen
von den schwersten Unwettern
seit
langem heimgesucht worden. Besonders betroffen sind unter anderem das Untere
Gailtal
- allen voran die Gemeinde Vorderberg. Glücklicherweise sind keine
Menschenleben zu
beklagen, aber umso mehr sind die betroffenen Gemeinden und ihre BewohnerInnen
von den
schweren
Sachschäden betroffen.
Diese noch gar nicht abschätzbaren Sachschäden durch
Überschwemmungen, Vermurungen
usw. betreffen unter anderem folgende Bereiche:
• Die örtlichen Fluss-, Wildbach- und Lawinenverbauungen
sowie sonstige
Schutzbauten
zur Verhinderung von Hochwasser und Vermurungen;
• Die Gemeindestrassen;
• Zahlreiche Familien und Betriebe wurde vom Hochwasser
völlig überrascht und
haben große Teile ihrer Einrichtungen verloren;
• Daneben sind auch zahlreiche Schäden an weiteren
Einrichtungen eingetreten. So
sind
etwa in Vorderberg das Gemeindehaus, die Wasserversorgung und das
Kulturhaus
betroffen, die Pfarrkirche wurde auch schwer beschädigt. Daneben wurde
der Kunstraum „Paradies" des renommierten Künstlers Cornelius Kolig sowie
mit
seinem
Elternhaus seine gesamte Kunstsammlung und Teile der Kunstwerke seiner
Vorfahren zerstört.
Für die betroffenen Gemeinden, Familien, Betriebe und
weiteren Einrichtungen ist nun rasche
und unbürokratische Soforthilfe durch finanzielle Unterstützung beim
Wiederaufbau nötig.
Neben
dem Land Kärnten ist daher besonders der Bund mit seinem Katastrophenfonds
gefordert,
die Menschen in dieser Region zu unterstützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, rasch
und ausreichend finanzielle Mittel
aus
dem Katastrophenfonds des Bundes zur Bewältigung des Wiederaufbaus
bereitzustellen
und
zwar
• gemäß § 3 Abs. l
Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996) den vom schweren
Unwetter
betroffenen Kärntner Gemeinden
• sowie gemäß § 3 Abs. 3 lit. a KatFG 1996 dem Land Kärnten .
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert,
• rasch und unbürokratisch die notwendigen Mittel für die Aufräum- und
Wiederinstandsetzungarbeiten bei den Fluss-, Wildbach-
und Lawinenverbauungen
bereitzustellen;
• sowie ausreichend
Mittel für weitere Vorsorgemaßnahmen gegen Vermurungen und
Überschwemmungen
in den in Kärnten betroffenen Gebieten bereitzustellen, wie zum
Beispiel
das Verbauungsprojekt für den Vorderberger Bach, um in Zukunft solche
Katastrophen
möglichst zu vermeiden.
Der Bundeskanzler wird in seiner Zuständigkeit für den Bereich Kunst aufgefordert,
• das Land Kärnten beim Wiederaufbau der
schwer zerstörten Pfarrkirche von
Vorderberg
zu unterstützen;
• Mittel für die Wiederherstellung
beschädigter oder zerstörter Kunstwerke und
Kulturgüter
bereitzustellen, wie z.B. im Falle des Kunstraums „Paradies" und der
Sammlungen
von Cornelius Kolig und seiner Vorfahren in Vorderberg.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss