210/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 02.09.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten DI Scheuch, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Dolinschek, Ing.
Winkler
und Kollegen
betreffend
rasche Maßnahmen zur Beseitigung von Katastrophenschäden in
Kärnten
Die schweren Unwetter und Gewitter vom vergangenen
Wochenende haben mehrere
Ortschaften in Kärnten schwer in Mitleidenschaft gezogen. Einer Vielzahl von Personen
und Familien sind dadurch enorme finanzielle Belastungen entstanden.
Besonders betroffen ist neben der Gemeinde Stockenboi die Gailtaler Ortschaft
Vorderberg, wo die Schäden sowohl im Infrastruktur- wie auch im Privatbereich
ein
katastrophales Ausmaß erreicht haben. Auf Initiative des Landes Kärnten konnten
in
einer Blitzaktion bereits erste Mittel zur Unterstützung der leidgeprüften
Bevölkerung
freigemacht werden. So werden neben Mitteln aus dem Kärntner Nothilfswerk
Mittel
aus dem Kulturbudget des Landes zur Restaurierung der durch die Unwetter schwer
beschädigten Ortskirche in Vorderberg zur Verfügung gestellt.
Neben der Unterstützung der Privatpersonen
und Familien bei der finanziellen
Bewältigung des entstandenen Sachschadens geht es nunmehr darum, rasch die
Infrastruktur, sprich Brücken, Straßen und Wege wieder herzustellen und zu
sanieren
sowie weitere notwendige Maßnahmen im Bereich der Fluss- und Wildbachverbauung
zügig umzusetzen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der
Bundesminister für Finanzen werden
ersucht, Vorsorge dafür zu treffen,
dass den von den Unwettern in Kärnten betroffenen
Privatpersonen und Familien im Wege des Landes Kärnten rasch Mittel zur
finanziellen
Unterstützung insbesondere im Rahmen des Katastrophenfondsgesetzes 1996 zur
Verfügung gestellt werden und dass notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich
der
Infrastruktur sowie Sofortmaßnahmen
(Böschungssicherungen, Bachräumungen) und
Instandsetzungen vorhandener Schutzbauten umgehend in Angriff genommen werden
können."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß verlangt.