212/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Hoscher

und GenossInnen

betreffend Anwendung der Alpenschutzkonvention im Bereich von Skipisten

Die Verminderung der quantitativen wie qualitativen Bodenbeeinträchtigung zum Schutz der
Alpen im Rahmen der Alpenkonvention ist unter anderem im Protokoll zur Durchführung der
Alpenkonvention von
1991 im Bereich Bodenschutz, Protokoll „Bodenschutz", verankert. So
wird in der Präambel des gegenständlichen Staatsvertrages festgehalten, dass „die ansässige
Bevölkerung in der Lage sein muss, ihre Vorstellungen von der gesellschaftlichen, kulturellen
und wirtschaftlichen Entwicklung selbst zu definieren...". Wirtschaftliche Interessen seien
daher mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Dies erfordert auch eine
sinnvolle Auflösung eines möglichen Spannungsverhältnisses zwischen Umweltschutz und
Tourismus. Beides ist für die betroffenen Regionen von existentieller Bedeutung. Eine intakte
Umwelt ist Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft,
andererseits bedarf letztere auch entsprechender Erschließungsmöglichkeiten.

Das zitierte Bodenschutzprotokoll normiert nun in Artikel 14, dass „Genehmigungen für den
Bau und die Planierung von Skipisten in Wäldern mit Schutz
funktionen nur in
Ausnahmefällen und bei der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen erteilt und in labilen
Gebieten nicht erteilt werden." Diese an sich begrüßenswerte Schutzmaßnahme sollte
allerdings nicht dazu führen, dass letztlich - aufgrund extensiver Auslegung des Begriffes
„labil“ -
k e i n e Skipistenprojekte mehr umgesetzt werden können. In diesen Fällen wäre
nämlich die Zielsetzung, Ökologie und Wirtschaft in Einklang zu bringen, nicht mehr
verfolgbar.



Gerade in Österreich muss immer wieder der enorme Stellenwert der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft betont werden. Nach neuesten Berechnungen des WIFO auf Basis des
Tourismus-Satellitenkontos (TSA) erreichte der Beitrag der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
unter Einrechnung des Freizeitkonsums der Inländer am Wohnort im Jahr 2002 39,12
Milliarden € oder 18,1% der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung! Die regionale
Ausgleichsfunktion des Tourismus kann auch für die betroffene Bevölkerung nicht hoch
genug geschätzt werden. Hunderttausende Menschen erhalten durch den Tourismus in
Österreich Einkommen und Beschäftigung.


Eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Alpenkonvention - also die richtige Balance
zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem - im Bereich der Errichtung von Skipisten, um
letztere nicht de facto gänzlich zu verhindern, liegt daher im Interesse der gesamten
Volkswirtschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im Interesse der Konkurrenzfähigkeit der
heimischen Tourismuswirtschaft nachstehenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zu
setzen, die österreichweit eine einheitliche Interpretation des Begriffes „labile Gebiete" im
Rahmen des Bodenschutzprotokolls sicherstellen, die auch den Erfordernissen einer
nachhaltigen Tourismuswirtschaft entgegenkommen und insbesondere den Bau von Skipisten
nicht vollständig verhindern.

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss