212/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Hoscher
und GenossInnen
betreffend Anwendung der Alpenschutzkonvention im Bereich von Skipisten
Die Verminderung der quantitativen wie qualitativen
Bodenbeeinträchtigung zum Schutz der
Alpen im Rahmen der Alpenkonvention ist unter anderem im Protokoll zur
Durchführung der
Alpenkonvention von 1991 im Bereich
Bodenschutz, Protokoll „Bodenschutz", verankert. So
wird
in der Präambel des gegenständlichen Staatsvertrages festgehalten, dass „die
ansässige
Bevölkerung
in der Lage sein muss, ihre Vorstellungen von der gesellschaftlichen,
kulturellen
und
wirtschaftlichen Entwicklung selbst zu definieren...". Wirtschaftliche
Interessen seien
daher
mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Dies erfordert auch
eine
sinnvolle Auflösung eines möglichen Spannungsverhältnisses zwischen
Umweltschutz und
Tourismus.
Beides ist für die betroffenen Regionen von existentieller Bedeutung. Eine
intakte
Umwelt
ist Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft,
andererseits bedarf letztere auch entsprechender Erschließungsmöglichkeiten.
Das zitierte Bodenschutzprotokoll normiert nun in Artikel
14, dass „Genehmigungen für den
Bau und die Planierung von Skipisten in Wäldern mit Schutzfunktionen nur in
Ausnahmefällen und bei der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen erteilt und in
labilen
Gebieten nicht erteilt werden." Diese an sich begrüßenswerte
Schutzmaßnahme sollte
allerdings
nicht dazu führen, dass letztlich - aufgrund extensiver Auslegung des Begriffes
„labil“ - k e i n e Skipistenprojekte mehr
umgesetzt werden können. In diesen Fällen wäre
nämlich die Zielsetzung, Ökologie und
Wirtschaft in Einklang zu bringen, nicht mehr
verfolgbar.
Gerade in Österreich muss immer wieder der enorme Stellenwert der Tourismus-
und
Freizeitwirtschaft betont werden. Nach neuesten Berechnungen des WIFO auf Basis
des
Tourismus-Satellitenkontos (TSA) erreichte der Beitrag der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft
unter Einrechnung des Freizeitkonsums der Inländer am Wohnort im Jahr 2002
39,12
Milliarden € oder 18,1% der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung! Die
regionale
Ausgleichsfunktion des Tourismus kann auch für die betroffene Bevölkerung nicht
hoch
genug geschätzt werden. Hunderttausende Menschen erhalten durch den Tourismus
in
Österreich
Einkommen und Beschäftigung.
Eine einheitliche Auslegung und Anwendung der
Alpenkonvention - also die richtige Balance
zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem - im Bereich der Errichtung von
Skipisten, um
letztere
nicht de facto gänzlich zu verhindern, liegt daher im Interesse der gesamten
Volkswirtschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im
Interesse der Konkurrenzfähigkeit der
heimischen Tourismuswirtschaft nachstehenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten Maßnahmen zu
setzen,
die österreichweit eine einheitliche Interpretation des Begriffes „labile
Gebiete" im
Rahmen
des Bodenschutzprotokolls sicherstellen, die auch den Erfordernissen einer
nachhaltigen Tourismuswirtschaft entgegenkommen und insbesondere den Bau von
Skipisten
nicht vollständig verhindern.
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss