215/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.09.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

betreffend Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der
stationären geriatrischen Pflege

In Österreich wohnen 65.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen, mehr als

30.000 sind pflegebedürftig. Das Pflegeheim stellt für diese Personengruppe die

letzte Lebensstation dar.

Lt. internationalen Studien sterben 14 % der Pflegeheimbewohnerinnen im ersten

Monat, 33 % im ersten Vierteljahr, 46 % im ersten halben Jahr und 58 % im

gesamten ersten Jahr nach der Aufnahme. Nach 5 Jahren sind 90 % verstorben.

Pflegeheime sind also im Grunde genommen Hospize, jedoch mit gravierenden

Unterschieden zu den echten Hospizen.

Das oft überlastete Personal hat nur wenig Zeit für Sterbebegleitung, und ist auch

nicht entsprechend ausgebildet.

Es    besteht   ein   enormer   rechtlicher   und   faktischer   Handlungsbedarf,    um

insbesondere das im Krankenanstaltengesetz garantierte Recht auf einen würdigen

Tod allen Menschen in stationären Einrichtungen umsetzen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, zur Integration
der Erfahrungen aus dem Hospiz- und Palliativ Care Bereich in die stationäre
geriatrische Pflege bis zum 31.12.2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
einzurichten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.