215/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Einrichtung
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der
stationären
geriatrischen Pflege
In Österreich wohnen 65.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen, mehr als
30.000 sind pflegebedürftig. Das Pflegeheim stellt für diese Personengruppe die
letzte Lebensstation dar.
Lt. internationalen Studien sterben 14 % der Pflegeheimbewohnerinnen im ersten
Monat, 33 % im ersten Vierteljahr, 46 % im ersten halben Jahr und 58 % im
gesamten ersten Jahr nach der Aufnahme. Nach 5 Jahren sind 90 % verstorben.
Pflegeheime sind also im Grunde genommen Hospize, jedoch mit gravierenden
Unterschieden zu den echten Hospizen.
Das oft überlastete Personal hat nur wenig Zeit für Sterbebegleitung, und ist auch
nicht entsprechend ausgebildet.
Es besteht ein enormer rechtlicher und faktischer Handlungsbedarf, um
insbesondere das im Krankenanstaltengesetz garantierte Recht auf einen würdigen
Tod allen Menschen in stationären Einrichtungen umsetzen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen wird aufgefordert, zur Integration
der
Erfahrungen aus dem Hospiz- und Palliativ Care Bereich in die stationäre
geriatrische
Pflege bis zum 31.12.2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
einzurichten.
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den
Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.