218/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.09.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

betreffend Ausbildungsreform im Bereich der ambulanten und stationären
Altenbetreuung und -pflege

Es ist eine Tatsache, dass die Lebenserwartung weiter steigt und damit die Zahl der

zu  betreuenden  hochbetagten Menschen.  Bereits heute besteht ein eklatanter

Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, bei gleichzeitig steigenden Ansprüchen an

Standards, Qualitätssicherung und Spezialisierung.

Die Pflegekräfte im mobilen Bereich und in den Heimen stossen bereits jetzt

aufgrund der dünnen Personaldecke an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden in Heimen nicht genügend qualifizierte

Mitarbeiterinnen angestellt.

Auch   die  Ausbildung  der AltenpflegerInnen  muss  durch  die  Schaffung  eines

bundesweit einheitlichen Berufsbildes verbessert werden.  Durch eine modulare

Gestaltung soll die Durchlässigkeit der einzelnen Gesundheitsberufe gewährleistet

werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, bis 31.März
2004 einen Gesetzesentwurf betreffend eine bundeseinheitliche modulare
Ausbildung im Bereich der Betreuung und Pflege alter Menschen im ambulanten
sowie stationären Bereich vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.