218/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.09.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Ausbildungsreform im Bereich
der ambulanten und stationären
Altenbetreuung und -pflege
Es ist eine Tatsache, dass die Lebenserwartung weiter steigt und damit die Zahl der
zu betreuenden hochbetagten Menschen. Bereits heute besteht ein eklatanter
Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, bei gleichzeitig steigenden Ansprüchen an
Standards, Qualitätssicherung und Spezialisierung.
Die Pflegekräfte im mobilen Bereich und in den Heimen stossen bereits jetzt
aufgrund der dünnen Personaldecke an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden in Heimen nicht genügend qualifizierte
Mitarbeiterinnen angestellt.
Auch die Ausbildung der AltenpflegerInnen muss durch die Schaffung eines
bundesweit einheitlichen Berufsbildes verbessert werden. Durch eine modulare
Gestaltung soll die Durchlässigkeit der einzelnen Gesundheitsberufe gewährleistet
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, bis 31.März
2004 einen Gesetzesentwurf betreffend eine bundeseinheitliche modulare
Ausbildung im Bereich der Betreuung und Pflege alter Menschen im ambulanten
sowie stationären Bereich vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.