219/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brosz, Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke

Die medizinische Forschung hat in Hinblick auf die möglichen Anwendungen von
Cannabis in den letzten Jahren erhebliche Erkenntnisse gewonnen. Vor allem
britische und deutsche MedizinerInnen konnten Fortschritte bei der Behandlung von
Schmerzen, Multipler Sklerose, Appetitlosigkeit, AIDS, Gewichtsverlust,
Depressionen, Nebenwirkungen der Chemotherapie, Parkinson, des Tourette-
Syndroms und nach neuesten Erkenntnissen auch bei Herzinfarkt-Nachsorge
erzielen. Dabei kamen sowohl natürliche als auch synthetische Cannabinoide zur
Anwendung. Österreich hinkt in der Erforschung des Potentials und der Anwendung
von Cannabis international zurück.

In Deutschland ist das synthetische Cannabinoid Dronabinol seit Jahren auf dem
Markt. Im australischen Bundesstaat New South Wales ist die Einnahme von
natürlichen Cannabisprodukten für Menschen mit Multipler Sklerose oder in
Chemotherapiebehandlung zur Schmerzlinderung zulässig. In Großbritannien wurde
die Marktzulassung eines Cannabispräparates zur Behandlung von Multipler
Sklerose beantragt, ab nächstem Jahr wird der Mundspray gegen Schmerzen auf
Rezept erhältlich sein. In den Niederlanden ist bereits seit Anfang September diesen
Jahres Cannabis als Schmerzmittel erhältlich, Verhandlungen über die
Kostenübernahme durch die Krankenkassen laufen bereits.

Ein Umdenken bezüglich der Verwendung von Cannabinoiden in der Medizin ist in
Österreich dringend erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert bis März 2004 einen Gesetzesentwurf zur
Freigabe von Cannabisprodukten für medizinische Zwecke vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.