220/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.09.2003
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend österreichweite Überprüfung der
Alten- und Pflegeheime durch die
Arbeitsinspektion
Die im Bericht der Arbeitsinspektion 2001 enthaltene
Überprüfung von Alten- und
Pflegeheimen in der Steiermark brachte folgende Ergebnisse:
- vor allem neu errichtete Heime entsprechen nicht der
Arbeitsstättenverordnung
- die Anordnung der Sozial- und Sanitärräume entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen
- der Verpflichtung, die Arbeitskleidung zu reinigen, kommen die Einrichtungen nicht nach
- für Arbeitnehmerinnen in Alten- und Pflegeheimen gibt es keinen
Kollektivvertrag und häufig keinen Betriebsrat
- das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für den öffentlichen Bereich und wird in
Heimen mit privaten Betreibern meist auch nicht berücksichtigt
- Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden täglich und bis zu 50 Stunden wöchentlich
sind üblich
- Tag- und Nachtdienste werden häufig am AZG vorbei mit bis zu 12 Stunden geplant
- die Pausen von 2 Stunden bei Nachtdiensten sind nur pro forma und können nicht eingehalten werden
- die Anwendung von Artikel V des Nachtschwerarbeitsgesetzes (Nov. 1992)
ist nicht gewährleistet.
Einer der Hauptgründe für die Missstände
in Österreichs Alten- und Pflegeheimen
sind die schlechten Arbeitsbedingungen für das Personal. Eine österreichweite
Überprüfung des Istzustandes in allen Einrichtungen wäre für die Behebung der
bestehenden Mängel dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird
aufgefordert, ab sofort eine
österreichweite Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Alten- und Pflegeheime
durch das Arbeitsinspektorat durchführen zu lassen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen.