223/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Masterplan für Österreichs Flüsse

Mehr als ein Jahr nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe in Deutschland,
Tschechien und Österreich muss aus Sicht der österreichischen Politik im Bereich
Hochwasserschutz und Schutz der Fließgewässer eine verheerende Bilanz gezogen
werden. Trotz vollmundiger Ankündigungen durch die verantwortlichen Bundes- und
Landespolitikerinnen wurden keine Konsequenzen gezogen. Im Gegenteil: Statt ein
Umdenken im Hochwasserschutz einzuleiten und den Flüssen durch
Renaturierungsprojekten mehr Platz zu geben werden weiterhin Bäche und Flüsse hart
verbaut, aufgestaut und die Ufervegetation brutal gerodet. Laut Angaben des WWF
wurden im Jahr 2003 alleine in Ober- und Niederösterreich an 23 Flüssen insgesamt 80
Kilometer Ufervegetation geschlägert. Uferbäume werden radikal gerodet, die durch das
Hochwasser vom Fluss zurückeroberten Flächen werden mit Baggern wieder begradigt,
der Fluss gewaltsam in sein begradigtes Bett zurückgedrängt Auch in Salzburg wurden
6,5 Kilometer gerodet. Statt die von den Flüssen selbst geschaffene Renaturierung in ein
zukünftiges naturnahes Hochwasserschutzkonzept mit einzubeziehen, wird dieser
,natürliche Hochwasserschutz' durch Ausbaggerungen wieder rückgängig gemacht. Damit
wird eine große Chance für eine Ökologisierung des Hochwasserschutzes mutwillig
zunichte gemacht. Die harte Verbauung der österreichischen Flüsse ist eine der
Hauptursachen für das katastrophale Ausmaß des Hochwassers im letzten Jahr

Statt - wie von der Bundesregierung angekündigt - vermehrt in Flussrenaturierungen zu
investieren und dadurch einen ökologischen Hochwasserschutz zu gewährleisten, fließt
nach wie vor ein Großteil der Geldmittel in harte Flussverbauungen. Im Jahr 2002 wurden
von insgesamt 140 Mio. € gerade einmal fünf Millionen Euro für Revitalisierungsprojekte
und ökologischen Hochwasserschutz eingesetzt, das sind 3,5% der Geldmittel.
Renaturierungsprojekte liegen zwar fertig ausgearbeitet in den Schubladen des BMLFUW,
werden aber nicht umgesetzt, bzw. immer weniger finanziert. Wurden im Zeitraum 1998-
2000 immerhin noch fünf Renaturierungsprojekte mit einem Gesamtbudget von 24,4 Mio.
€ realisiert, so waren es in den Jahren 2001 bis 2003 nur noch drei mit einem
Gesamtbudget von 9,2 Mio. €. Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern Tschechien und
Deutschland, die auf das verheerenden Hochwasser reagieren und große Investitionen in
ökologischen Hochwasserschutz tätigen, haben die Verantwortlichen in Österreich nichts
aus der Katastrophe gelernt.



Kraftwerkswelle bedroht letzte natürliche Fließstrecken

In ganz Österreich bedrohen neue Kraftwerksprojekte die letzten natürlichen Fließstrecken
unserer Bäche und Flüsse. An der Ybbs bedrohen drei Kraftwerksprojekte den eigentlich
durch das Europäische Naturschutzprogramm »Natura 2000« zu schützenden
Lebensraum. Die letzte freie Fließstrecke zwischen Amstetten und Mündung in die Donau
soll aufgestaut werden. Insgesamt existieren an dem Fluss bereits 20 Wehre, von denen
15 zur Stromerzeugung genutzt werden, aber nur fünf auf dem neuesten Stand der
Technik sind. In den kommenden Monaten soll die Entscheidung fallen, ob die Projekte
naturschutzrechtlich bewilligungsfähig sind oder nicht.


Auch in Kärnten sollen zahlreiche Wildbäche verbaut werden. Vier Kleinwasserkraftwerke
sind an noch unverbauten, naturbelassenen Wildbächen geplant. So ist neben Projekten
am Wolfsbach, am Gradenbach und der Lavant am Niedergailbach ein
Ausleitungskraftwerk mit einer Leistung von 1,9 MW vorgesehen. Dadurch droht der 6,8
km lange, naturbelassene Bach auf vier Kilometer trocken gelegt zu werden. Mit dem Bau
des Kraftwerkes am Niedergailbach droht der Verbau weiterer drei Bäche, des
Obergailbaches, des Wolayerbaches und des Eggenbaches sowie der Bau einer 110 KV
Hochspannungsleitung in eines der landschaftlich schönsten Täler der Ostalpen. Der
eindrucksvolle Gradenbach, im Nationalpark »Hohe Tauern« gelegen, soll über 2,5
Kilometer ausgeleitet werden, um in einem Kleinwasserkraftwerk fünf Megawatt Leistung
zu bringen. Im streckenweise völlig naturbelassenen Bachbett würde dadurch kaum mehr
Wasser zurückbleiben.

Besonders dramatisch ist die Lage in Tirol. Neben 22 Großwasserkraftwerken befinden
sich in Tirol 758 Kleinwasserkraftwerke, das ist mehr als ein Drittel von den ca. 2100
Kraftwerken in ganz Österreich. Von 188 untersuchten Tiroler Hauptgewässern sind nur
mehr 22 (!) von Kraftwerken verschont. Geht es nach den Plänen der Kraftwerksplaner,
soll es auch den restlichen freien Fließstrecken noch an den Kragen gehen. Pläne für
über 60 (!) neue Wasserkraftwerke sind der Landesbaudirektion bekannt. Am Kaiserbach
in Osttirol plant der landeseigene Energieversorger TIWAG ein Ausleitungskraftwerk
(Leistung 9,9 MW). Die 11 Kilometer lange Restwasserstrecke zwischen Ka
ls und
Lesachmündung würde dadurch fast trocken fallen. Die Durchführung des
wasserrechtlichen Verfahrens steht unmittelbar bevor. Dieser Flussabschnitt ist nicht nur
auf Grund seiner Tamariskenbestände ökologisch wertvoll, sondern er wurde erst vor
kurzem durch Flussaufweitungen renaturiert. Die Kosten für dieses Projekt betrugen
700.000 Euro (ca. 10 Mio. ATS) und wurden zu 60% vom Bund getragen. Es ist nur als
skandalös zu bezeichnen, dass diese ökologisch sinnvolle Maßnahme nun durch ein
neues Kraftwerksprojekt wieder zunichte gemacht werden soll. Das BMLFUW trägt in
diesem, aber auch in anderen Fällen eine besondere Verantwortung. Waren es doch der
damalige ÖVP-Umweltminister Martin Bartenstein und der damalige ÖVP-
Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer, die gemeinsam mit dem WWF im Jahr 1998 mit
ihrer Unterschrift unter die Initiative „Lebende Flüsse" ein ausdrückliches Bekenntnis für
den Erhalt bzw. die Zurückgewinnung von über 70 freien Fluss-Strecken von
österreichweiter Bedeutung ablegten. Weder diesem Bekenntnis noch der
Hochwasserkatastrophe 2002 folgten entsprechende Taten.

Auch bei der dem Kaiserbach benachbarten Schwarzach besteht politischer
Handlungsbedarf. Auch hier soll ein Wasserkraftwerk errichtet werden. Der ebenfalls von
der TIWAG geplante Kraftwerksbau soll ohne Bürgerbeteiligung und ohne Rücksicht auf
das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchgezogen werden.

Wasserkraft nicht immer umweltfreundlich

Auch in der Steiermark bedrohen Kraftwerkspläne Naturjuwele. An der Schwarzen Sulm
und am Seebach, einem Seitenzubringer der Sulm, sind drei Wasserkraftwerke mit einer
Gesamtausbauleistung von 7,5 MW geplant. Die Schwarze Sulm zählt zu den letzten 6%
flusstypisch erhaltenen Fließgewässerabschnitten Österreichs und wird deshalb auch als
Flussstrecke von nationaler Bedeutung geführt. Sie ist überdies Natura 2000
Schutzgebiet. Die Kraftwerke mit der etwa 12 km langen Druckrohrleitung würden den
überwiegenden Teil des natürlichen Flussverlaufs der Schwarzen Sulm trockenlegen.


Obwohl die CO2-neutrale Wasserkraft grundsätzlich als umweltfreundliche, erneuerbare
Energiequelle gilt, stellen Wasserkraftwerke oft schwerwiegende Eingriffe in den
natürlichen Lebensraum von Fischen und anderen Flusslebewesen dar. Das Beispiel der
Krems in Oberösterreich zeigt, dass nicht jede Kilowattstunde aus Wasserkraft einen
Gewinn für die Umwelt darstellt: Etwa zwanzig mal pro Jahr trocknet der
oberösterreichische Fluss im Unterlauf auf einer Länge von etwa sechs Kilometer völlig
aus. Dämme und Wasserentnahmen zur Energiegewinnung lassen den Fluss
verschwinden und führen zu regelmäßigen Fischsterben. Ursache ist die Ableitung des
Kremswassers zur Energiegewinnung in einem Kleinwasserkraftwerk.

Landschaft ist nicht erneuerbar - insofern kann Wasserkraft nicht uneingeschränkt den
„erneuerbaren Energien" zugezählt werden. Nicht jede kWh aus Wasserkraft, das mit dem
Verlust von Natur- und Landschaft bezahlt wird, ist ein Gewinn für die Umwelt. Besonders
dramatisch ist die Lage in der Alpenregion. Nur mehr ca. 10% der Fliessgewässer in den
Alpen können als natürlich eingestuft werden. Der überwiegende Anteil der Flüsse und
Bäche ist durch Verbauung und Kraftwerke bereits schwer beeinträchtigt.

Masterplan für Österreichs Fließgewässer

Die beschriebenen Kraftwerkspläne an den verbliebenen österreichischen Fluss-Juwelen
rufen naturgemäß massiven Widerstand bei der lokalen Bevölkerung und bei Naturschutz-
und Umweltgruppen hervor. Langanhaltende Konflikte scheinen vorprogrammiert. Um
unnötige Konflikte zu vermeiden, die letzten Fliesstrecken zu erhalten und gleichzeitig
eine ausreichende Stromerzeugung in Österreich zu gewährleisten, erscheint es daher
sinnvoll, ein Gesamtkonzept für die Nutzung bzw. Nicht-Nutzung der österreichischen
Fließgewässer zur Energieerzeugung zu erstellen, wie dies beispielsweise auch vom
WWF vorgeschlagen wird.

Ein solcher „Fließgewässer-Masterplan" könnte als historischer Kompromiss zwischen
Naturschutzinteressen und Interessen der E-Wirtschaft außer Streit stellen, welche Fluss-
Strecken künftig zur Energiegewinnung genutzt werden können und welche Strecken von
einer Nutzung ausgeschlossen bleiben sollen. Strukturell intakte Strecken, die auch die
Vorgaben der WRRL hinsichtlich „guter Zustand" erfüllen, sowie Schutzgebiete (zB Natura
2000, Nationalparke) und Gewässerstrecken mit überregionaler Bedeutung oder mit
bedeutenden Artenvorkommen sollten von einer Nutzung ausgeschlossen werden
(Ausschließungszonen).

Auf Fließstrecken, wo die Möglichkeit zur Renaturierung besteht, sollten
Wasserkraftwerke nur in Ausnahmefällen genehmigt werden (Renaturierungszonen). Auf
naturfernen Strecken, wo selbst ein Rückbau unter vertretbaren Aufwand schwierig ist
(laut EU-Richtlinie so genannte „heavily modified water bodies"), sollte Vorrang für
Wasserkraftwerke gelten. Hierein fallen Strecken mit der Zustandsklasse 3-4 bzw. 4.
(Energiegewinnungszonen). Darüber hinaus sollte verstärkt Augenmerk auf die Förderung
von Revitalisierung bestehender Kleinwasserkraftwerke (Effizienzsteigerung) gelegt
werden. Dieses Konzept soll in den Naturschutz- bzw. Raumordnungsgesetzen auf
Länderebene und im Wasserrecht auf Bundesebene rechtlich verbindlich festgeschrieben
werden.

Durch ein solches auf fachlicher Grundlage beruhendes Entscheidungsinstrument können
die letzten natürlichen und naturnahen Bäche und Flüsse erhalten werden und für
Kraftwerksbetreiber Klarheit und Planungssicherheit gesichert werden. Auch im Hinblick
auf das zukünftige Wasserprotokoll für die Alpenkonvention könnte ein solcher Masterplan



ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung sein. Österreich könnte hier eine Vorreiterrolle
einnehmen.

UVP-Schwelle bei Wasserkraftanlagen ist zu hoch

Nach dem geltenden Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist ab einer Größe von 15 MW
Engpassleistung neben dem Wasserrechtsgesetz auch das UVP-G zu beachten. Nur bei
Kraftwerksketten gilt die Schwelle von 2 MW. Eine Kraftwerkskette ist definiert als eine
Aneinanderreihung von 2 oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft
ohne dazwischenliegende freie Fliessstrecke von zumindest 2 km Länge. Im Unterschied
zu den meisten anderen Vorhaben wurde für besonders sensible Zonen kein niedrigerer
Schwellenwert definiert. Wie die vorhin aufgezählten Wasserkraftvorhaben zeigen, ist dies
ein eklatanter Mangel, ja richtlinienwidrig. Denn die Umweltauswirkungen eines Kraftwerks
lassen sich nicht bloß an der Größe messen, sondern es kommt wesentlich auch auf den
Ort, die Größe des Flusses oder Baches an, an dem die Elektrizitätsgewinnung erfolgen
soll. Darüber hinaus liegt Österreich gemäß dem Kommissionsbericht über die
Anwendung und der Nutzeffekt der UVP-RL vom Juni 2003 mit seinem Schwellenwert im
europäischen Vergleich sehr schlecht. Von 10 „Mitgliedstaaten" haben nur Italien und
Portugal höhere Schwellenwerte (20 und 30 MW), alle anderen Staaten haben niedrigere
Schwellenwerte: Belgien (Fla) 5 MW, Belgien (Wal) 10 MW, Frankreich 1 MW,
Griechenland 1,5 MW, Irland 10 MW, Niederlande 2,5 MW Richtwert, UK 1. 4 MW
Richtwert (Daten nach Schaubild auf S 48 des Berichts). Ein UVP-Verfahren bringt
gegenüber dem bloßen Wasserrechtsverfahren vor allem folgenden ökologischen
Mehrwert: Parteistellung für Umweltanwalt und Bürgerinitiativen und integrative
Beurteilung ein einem UVP-Gutachten, Öffentlichkeitsbeteiligung am
Genehmigungsverfahren.

10 MW-Förderungsgrenze bei Kleinwasserkraft ökologisch kontraproduktiv

Die Zerstörung der letzten freien Fließstrecken durch neue Kraftwerksbauten erfolgt
zudem mittels öffentlicher Förderung. Das liegt an einer krassen Schwäche des
ansonsten sehr positiven Ökostromgesetzes. Denn als so genannte
Kleinwasserkraftwerke gelten Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 10 MW. Diese 10
MW-Grenze ist willkürlich und praxisfern gezogen und schafft die Illusion, dass bis zu
dieser Grenze eine Verbauung von Bächen und Flüssen durch neue Kraftwerke per se
ökologisch sei. Zahlreiche bestehende und geplante Projekte beweisen das traurige
Gegenteil. Ein Blick nach Tirol zeigt sehr klar, dass Kleinwasserkraftwerk nicht gleich
Kleinwasserkraftwerk ist. Von den insgesamt 780 Tiroler Wasserkraftwerken haben 490 (!)
eine Leistung von weniger als 50 kW und bringen es gemeinsam auf eine Gesamtleistung
von nicht mehr als 9,2 MW. Allein ein einziges von der TIWAG in Osttirol geplantes, so
genanntes „Klein"- Wasserkraftwerk mit knapp 10 MW (zB Kaiserbach oder Scharzach)
liefert also mehr Strom als die erwähnten 490 Kleinwasserkraftwerke zusammen. Unter
dem Deckmantel „Ökostrom" drohen also mittels öffentlicher Finanzierung die wenigen
verbliebenen, frei fließenden Flüsse und Bäche verbaut zu werden. Gleichzeitig fehlt
dieses Fördergeld für die Verbesserung und Instandsetzung „echter"
Kleinwasserkraftwerk, bei denen ohne weiteren Natureingriff eine Effizienzsteigerung von
20 bis 30% möglich wäre. Es erscheint daher geboten, die bestehende Grenze auf ein
ökologisch verträgliches Maß abzusenken.

Gleichzeitig muss für eine übers Jahr ausgeglichene Stromerzeugung auch in
Westösterreich verstärkt in Alternativenergien wie Biomasse bzw. Ausschöpfung des
Stromsparpotential investiert werden. Denn im Gegensatz zu den 22 Großkraftwerken
Tirols sind beispielsweise fast alle Kleinkraftwerke als Laufkraftwerke ausgeführt und


erzeugen vorwiegend im Sommer Strom. Genau in dieser Zeit verfügt Tirol aber
ohnedies über einen riesige Stromüberproduktion. Zukunftsweisender Klimaschutz
heißt also auch effizienteren Energieeinsatz und alternative Stromerzeugung in den
wasserarmen Wintermonaten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.        Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern und Expertinnen und NGO's einen „Masterplan für Österreichs
Fliessgewässer" zu erarbeiten, der unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-
Wasserrahmenrichtlinie Ausschließungszonen, Renaturierungszonen und
Energiegewinnungszonen für Österreichs heimische Bäche und Flüsse festlegt, mit
dem Ziel die letzten naturnahen Fluss-Strecken zu bewahren und
Planungssicherheit für die Kraftwerksbetreiber zu gewährleisten. Der Masterplan
soll als verbindliches Planungsinstrument (Übereinstimmung mit dem Masterplan
ist Genehmigungsvoraussetzung) nach dem Wasserrechtsgesetz erlassen werden
und von den Ländern nach den Naturschutz- und Raumordnungsvorschriften
berücksichtigt werden.

2.       Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür
einzusetzen, Dass über Kraftwerksansuchen erst nach Vorliegen einer
flusseinzugsgebietsbezogenen Untersuchung und eines österreichweiten
Masterplans entsprechend der daraus resultierenden Vorgaben entschieden wird
(Kraftwerksmoratorium).

3.       Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im
Gesetzesentwurf für die nächste UVP-Novelle die Senkung des Schwellenwertes
für Wasserkraftanlagen auf 5 MW (Spalte 1) und in Schutzgebieten einen
Schwellenwert von 1 MW (Spalte 3) vorzusehen.

4.       Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in seiner Funktion
als oberste Wasserbehörde und als Mitfinanzier von Renaturierungsprojekten dafür
zu sorgen, dass kostenintensive Renaturierungsprojekte, die durch Bundesgelder
finanziert wurden nicht durch neue Kraftwerksbauten zunichte gemacht werden.

5.       Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für


Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, eine Novelle zum Ökostromgesetz
vorzulegen, mit dem Ziel, Förderungen für Neuerrichtungen von
Kleinwasserkraftwerken bis maximal 2 MW Engpassleistung zu gewähren.
Effizienzsteigerungen und Revitalisierungen sollen künftig für Anlagen bis 5 MW
Engpassleistung gewährt werden.

6.       Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, einen energiepolitischen
Maßnahmenplan vorzulegen mit dem Ziel, das Stromverbrauchswachstum
einzudämmen und die großen Stromsparpotenziale effizient zu nutzen, um vor
allem in den wasserarmen Wintermonaten Stromimporte aus nuklearen und
fossilen Quellen zu vermeiden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen