225/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Aktionsprogramm zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit

Das Lebensmittelgesetz aus dem Jahr 1975, das in seinen Grundzügen auf das
LMG 1951 zurückgeht, entspricht längst nicht der heutigen Situation des
Lebensmittelhandels und KonsumentInnenverhaltens. In der parlamentarischen
Enquete-Kommission zum Teilthema „Verhältnismäßigkeit verwaltungs-
strafrechtlicher Strafandrohungen und Ausgewogenheit von gerichtlichen und
verwaltungsstrafrechtlichen Strafandrohungen im Verhältnis zueinander" im
vergangenen Sommer wiesen Expertinnen auf Vollzugsdefizite im Lebensmittelrecht
hin und entwickelten diverse Reformvorschläge. Unter anderem wurde bemerkt,
dass einzelne Staatsanwältlnnen, Richter
Innen und vor allem die MitarbeiterInnen
der umweltkriminalpolizeilichen Abteilungen hervorragende Arbeit bei der Verfolgung
von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht leisten. Insgesamt betrachtet bestehe
jedoch kein einheitliches Informationsniveau bei ermittelnden Behörden und
Gerichten, sodass seitens der Expertinnen von mangelnder Effizienz und häufiger
Einstellung von Verfahren gesprochen wurde. Dies führe nicht nur zu Risiken für
Leib und Leben, sondern auch zu Marktverzerrungen zu Ungunsten der rechtstreuen
Unternehmerinnen. Außerdem hafte den Ergebnissen der Strafverfahren auf Grund
der unterschiedlicher Niveaus der Ermittlungsbehörden und Gerichte eine gewisse
Willkür an.

In der Enquete-Kommission wurde außerdem angeregt, dass
Verwaltungsstrafdrohungen im Futtermittelgesetz verankert werden sollten.
Insgesamt ging die Enquete-Kommission davon aus, dass in erster Linie eine
Optimierung der Kontrollmöglichkeiten erforderlich sei, da die Präventionswirkung
vor allem in einer effizienten Kontrolle liege. Denn entscheidend für die Prävention
sei, dass der Staat auf Verstöße überhaupt reagiere, d.h. dass kontrolliert und der
Strafrahmen angewendet bzw. auch ausgeschöpft werde.

Weiters bestehen im Bereich der Lebensmittelsicherheit permanente
Anpassungserfordernisse an EU-Vorgaben (z.B. Verordnung 178/2002/EG zur
Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts). Diverse Besuche durch EU-Kontrollorgane haben wiederholt
auf Vollzugsmängel und Schnittstellenproblematiken der österreichischen Lebens-
und agrarischen Betriebsmittel-Kontrolle hingewiesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:


Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird beauftragt, zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
und zur Umsetzung der bestehenden bzw. angestrebten EU-Standards sowie auf
Basis der bei der Enquete-Kommission zum Teilthema „Verhältnismäßigkeit
verwaltungsstrafrechtlicher Strafandrohungen und Ausgewogenheit von gerichtlichen
und verwaltungsstrafrechtlichen Strafandrohungen im Verhältnis zueinander"
eingebrachten Vorschläge ein umfassendes Gesetzespaket zur
Lebensmittelsicherheit vorzulegen, das bis 2005 umzusetzen ist und folgendes
Spektrum abdeckt:

1.  Berücksichtigung aller Aspekte der Lebensmittelherstellungskette von der
Primärproduktion, der Futtermittelproduktion, dem Transport und Vertrieb
bis hin zum Verkauf bzw. der Abgabe der Lebensmittel an die
Konsumentinnen

2. Berücksichtigung aller landwirtschaftlichen Produktionsmittel und ihrer
 potentiellen Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit

3.  Abstimmung des Lebensmittelrechts und agrarischen Betriebsmittelrechts
 (Angleichung der angedrohten Strafen, Vollziehungspraxis, Terminologie)

4. Gewährleistung des Gesundheitsschutzes durch Anwendung des     Vorsorgeprinzips

5.       Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen der Produktion

6.  Gewährleistung einer transparenten Kennzeichnung und Kennzeichnung
  der tierischen Produkte nach dem Tiergerechtheitsindex

7.   Gewährleistung der Information der Öffentlichkeit, wenn ein hinreichender
  Verdacht vorliegt, dass ein Lebensmittel ein Gesundheitsrisiko darstellen
   kann

8.  Schaffung eines verbesserten und erweiterten Schnellwarnsystems für
  Lebens- und Futtermittel sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen für
  Notfallsituationen

9. Sicherstellung, dass die primäre rechtliche Verantwortung für die
  Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit der Lebensmittelunternehmer zu
   tragen hat

10. Verbesserung des Informationsniveaus der ermittelnden Behörden und
Gerichte

11. Verbesserung und Optimierung der Kontrolle; Erlassung von verbindlichen
Revisions- und Probenplänen für das jeweils folgende Kalenderjahr,
Schaffung und Vernetzung von Spitzenlabors zur kontinuierlichen
Überwachung der Lebensmittelsicherheit


12. Sicherstellung einer unabhängigen, objektiven und transparenten
   Risikobewertung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher,
   ökologischer und ethischer Gesichtspunkte

13.  Schaffung von Voraussetzungen und zur Verfügungstellung aller Mittel und
Ressourcen für die österreichische Agentur für Gesundheits- und
Ernährungssicherheit (AGES), damit sie ihre Aufgaben unabhängig und
effizient wahrnehmen kann.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.