227/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

betreffend beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit
Partikelfiltern

Wie das Umweltbundesamt feststellt, ist der Verkehr - nicht zuletzt aufgrund der
signifikanten Anstrengungen zur Emissionsreduktion in Industrie und Gewerbe - bei
vielen Emissionsgruppen nicht nur Hauptquelle klimaschädlicher Gase, sondern
generell ein Hauptverursacher für Luftverschmutzung in Österreich. Dabei enthalten
Dieselabgase dreimal so viele Stickoxide und bis zu eintausendfach mehr
Rußpartikel im Vergleich zu Abgasen aus benzinbetriebenen Ottomotoren.
Insgesamt sind Dieselabgase bis zu zehnmal giftiger als Benzinabgase.

Speziell die Partikelemissionen sind in den letzten Jahren ins Zentrum der
Aufmerksamkeit gerückt, da sich die Indizien für ihre Gesundheitsschädlichkeit bis
hin zu krebserregender Wirkung massiv verdichtet haben. Die besonderen
gesundheitlichen Risken stehen vor allem mit der Lungengängigkeit der Fein- und
Feinstpartikel in Zusammenhang. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO
verursachen die Rußpartikel in Österreich pro Jahr rund 2.400 Todesfälle (somit
zweieinhalbmal so viele wie Verkehrsunfallopfer), weiters mehr als 2.600 Fälle
chronischer Bronchitis und mehr als 55.000 Asthmaanfälle.

Mit technisch vergleichsweise simplen Filtern kann die Rußpartikelbelastung um 99,9
Prozent verringert werden. Diese gehören für neue PKW einiger (vor allem
französischer) Marken bereits zur Normausstattung. Nach langem Widerstand haben
jüngst einige (vor allem deutsche) Produzenten Neuwagen mit Partikelfiltern für das
Jahr 2004 angekündigt. Von flächendeckender Ausrüstung bei Neu-PKW wird
jedoch über 2004 hinaus nicht die Rede sein. Zudem ist mit der Ausrüstung von
Neuwagen der in Österreich aufgrund langjähriger ungerechtfertigter
Steuerbegünstigungen hohe Anteil von Dieselfahrzeugen im bestehenden
Fahrzeugpark - Österreich steht mit weit über 200 Diesel-PKW pro 1000 Einwohner
an der EU-Spitze - nicht erfasst. Dasselbe gilt für Nutzfahrzeuge, wobei in den
letzten Jahren vor allem der Anteil von leichten Nutzfahrzeugen an der
Gesamtpartikelbelastung stark angestiegen ist.

Die seit 2001 geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub/Partikel können in einer Reihe
österreichischer Regionen regelmäßig nicht eingehalten werden. Dazu gehören das
Unterinntal mit seiner Transitverkehrsbelastung, aber auch die meisten
Ballungsräume, prominent etwa Linz, Graz und Innsbruck, sowie Beckenlagen wie
etwa Lienz in Osttirol. Durch die bereits festgeschriebene weitere Verschärfung der
Bestimmungen (Reduktion der zulässigen jährlichen Zahl von Tagen mit
Grenzwertüberschreitungen bereits per 2004) wird sich das Problem absehbar nicht
von selbst lösen, sondern tendenziell eher verschärfen.


Auf die erforderliche rasche, selbsttätige Lösung des Problems von „oben" (EU,...)
oder „außen" (Wirtschaft,...) zu hoffen, wird nicht zum Ziel führen. Die ab dem Jahr
2005 vorgeschriebenen strengeren Euro-4-Grenzwerte für PKW erlauben noch
immer 25-fach höhere Rußpartikelwerte, als Dieselmotoren mit Partikelfilter bereits
heute erzielen. Strengere Grenzwerte auf EU-Ebene sind daher dringend notwendig,
werden aber ohne Initiative Österreichs nicht „vom Himmel fallen". Eine wesentlich
raschere und weitgehendere Partikelreduktion durch Verschärfen und Vorziehen der
derzeit erst für 2010 geplanten Euro-5-Grenzwerte ist erforderlich, entsprechende
Vorstöße sind durch Deutschland und Frankreich erfolgt, leider ohne Österreich.

Längst sind auch preisgünstige Nachrüstfilter auf dem Markt; eine Nachrüstung auch
von LKW und insbesondere ihre Nachrüstung für die Durchquerung von
schadstoffbelasteten Gebieten (zB Sanierungsgebiete nach IG-Luft) wäre zudem
eine griffige Maßnahme für eine Reduktion der LKW-bedingten Luftverschmutzung.
Maßnahmen wie die Schweizer Verordnung, mit der die Verwendung von
Partikelfiltern auf Baustellen vorgeschrieben wird, zeigen den beträchtlichen
politischen Handlungsspielraum. Leider bleibt dieser Handlungsspielraum derzeit in
Österreich ungenutzt, obwohl verkehrspolitische Vertreter der Regierungsparteien
das Gegenteil versprochen haben, so etwa ÖVP-Verkehrsstaatssekretär Kukacka im
Nationalratswahlkampf 2002.

Auch die wichtige Einführung schwefelarmer Treibstoffe im Jahr 2004 löst das
Problem nicht, da die Größe der Partikel zwar reduziert wird, die Teilchenanzahl und
damit die Gesundheitsgefährdung aber im Wesentlichen gleichbleibt. Nur durch eine
Rußpartikelfilter-Pflicht können in Österreich die Gesundheitskosten in Folge der
Luftverschmutzung rasch und nachhaltig und nach Berechnungen des VCÖ um nicht
weniger als 270 Millionen Euro pro Jahr gesenkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend zielführende Initiativen für eine
verpflichtende Einführung von Partikelfiltern für neue dieselbetriebene Fahrzeuge
sowie für eine verpflichtende Nachrüstung von dieselbetriebenen Fahrzeugen mit
Partikelfiltern, jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu setzen.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, die nötigen Schritte für die
Umsetzung derartiger Maßnahmen auch auf europäischer Ebene sowie für die
Verschärfung bestehender europäischer und nationaler Regelungen zur Reduktion
der Gesundheitsbelastung durch verkehrsbedingter Luftverschmutzung zu setz
en.


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.