229/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im
Zusammenhang mit
Kleintransportern sowie LKW unter 7,5t
Der Beitrag von
Kleintransportern bis 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht zur
Unfallstatistik zeigt eine besonders unerfreuliche, deutlich steigende Tendenz.
In
Österreich haben sich 2002 nicht weniger als 2.379 Unfälle mit Personenschaden
ereignet, die von Kleintransportern verursacht wurden, das sind deutlich mehr
als
durch LKW über 3,5t (2.106). Dabei wurden 19 Insassen getötet und insgesamt
3.384 Menschen verletzt. Im Vergleich dazu verloren durch von schwereren LKW
ausgelöste Unfälle 13 Insassen ihr Leben, insgesamt 2.874 Menschen wurden
verletzt.
Aus deutschen
Untersuchungen ist bekannt, dass der Anteil von Kleintransportern
und Klein-LKW unter den Zulassungen ebenfalls wächst und daß die Zahl der
Unfälle, an denen Kleintransporter beteiligt sind, in den letzten Jahren stark
überproportional gewachsen ist. Wie in Österreich liegt dabei der Schwerpunkt
des
Unfallgeschehens im Ortsgebiet.
Für Kleintransporter gibt es wesentlich
weniger Kontrollmöglichkeiten, so gibt es
beispielsweise keine Verpflichtung zur Verwendung von Fahrtenschreibern.
Bestimmte Festlegungen im Zusammenhang mit Gefahrguttransport, europäische
Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten, sonstige EU-Sozialvorschriften, LKW-
Tempolimits oder die Verpflichtung zum Einbau von Tempobegrenzern gelten erst
ab
3,5 Tonnen.
Das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot
nach §42 Abs 1 und 2 StVO, das
Nachtfahrverbot für nicht-lärmarme LKW nach §42 Abs 6 StVO, das Nachttempolimit
nach § 42 Abs 8 StVO sowie die Ferienreiseverordnung und die
verkehrsbeschränkenden Verordnungen nach IG-L im Tiroler Inntal gelten sogar
erst
für LKW bzw. LKW mit Anhänger ab 7,5t, was zu zahlreichen Umgehungen und
wegen des Zusammentreffens mit erhöhtem
Individualverkehrsaufkommen zu
besonderen Risken führt.
Während mit dem Einbezug
der LKW ab 3,5 Tonnen in die LKW-Maut wenigstens
ein kleiner Anreiz für diesbezügliche Umgehungsgeschäfte wegfällt, wird bei
Kleintransportern unterhalb dieser Gewichtsschwelle sogar eine weitere Zunahme
infolge der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut angenommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie in Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Bundesminister für Inneres und
dem Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Kleintransportern und
Klein-LKW zu prüfen und in Kraft zu setzen sowie für eine wirkungsvolle Kontrolle
Vorsorge zu treffen.
Insbesondere betrifft dies folgende Maßnahmen:
+ Einbeziehung in die Geltung europäischer Sozial-, Arbeitszeit- und
Sicherheitsbestimmungen
+ Einbeziehung in die Geltung von Fahrverboten und Fahrbeschränkungen auf der
Grundlage von StVO und IG-L
Entsprechende Maßnahmen, für welche die Zuständigkeit außerhalb des
eigenen
Wirkungsbereichs liegt, sind dabei an geeigneter Stelle mit Nachdruck
einzufordern.
Dem Nationalrat ist über die gesetzten Maßnahmen und Aktivitäten zu berichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.