232/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.09.2003
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Lunacek, Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Förderung des Friedensprozesses in der Westsahara
Die Situation der Westsahara ist seit
Jahrzehnten politisch und völkerrechtlich
umstritten. Seit 1991 herrscht zwischen der Freiheitsbewegung „Frente
Polisario"
und den marokkanischen Streitkräften im Territorium der Westsahara ein fragiler
Waffenstillstand. Die Situation ist instabil, die Region politisch und
wirtschaftlich
gelähmt. Zehntausende Flüchtlinge warten auf ihre Rückkehr. Trotz widriger
Lebensbedingungen sind die Menschen in der Westsahara seit über zehn Jahren mit
friedlichen Mitteln für die Unabhängigkeit eingetreten.
Nur mit Hilfe von außen wird sich dieser politische
Konflikt lösen lassen. Deshalb ist
der Beschluss 1495 des UNO-Sicherheitsrates vom 31. Juli 2003 sehr zu begrüßen.
Mit diesem Beschluss tritt der Sicherheitsrat erneut für eine politische Lösung
des
Konfliktes ein. Dies zeigt die Präsenz der MINURSO-Mission in der Westsahara,
an
der auch Österreich beteiligt ist. Darin unterstützt der Sicherheitsrat den von
UN-
Generalsekretär Kofi Annan und seinem Sonderbeauftragten James Baker
vorgelegten Friedensplan. Darin sollen bei einem Referendum drei Optionen zur
Auswahl stehen: Die völlige Eingliederung der Westsahara in Marokko, eine
Autonomieregelung oder die Unabhängigkeit. Ausserdem wird das MINURSO-
Mandat bis 31. Oktober 2003 verlängert.
Die Frente Polisario hat vor kurzem das erste Mal ihre
Zustimmung zu einem
Referendum mit den drei Optionen signalisiert. Nun meldete jedoch die
marokkanische Regierung ihren Widerstand an, obwohl sie früher diesen Weg
gebilligt hatte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung soll
1. die derzeitigen Bemühungen von
UNO-Generalsekretäre Kofi Annan sowie
seinem Sonderbeauftragten James Baker für eine gerechte und dauerhafte
Lösung des Konfliktes unterstützen, was nur mit Respektierung des
Selbstbestimmungsrechtes der Sahrauis möglich ist,
2. sich bei allen europäischen
Partnerländern für die Sinnhaftigkeit einer solchen
Lösung und für eine aktive Teilnahme am Friedensprozess einsetzen,
3. den Vereinten Nationen im
Bedarfsfall anbieten, Militärbeobachter und
Polizistinnen sowie ziviles Personal zu entsenden, sobald deutliche Schritte
bei der Umsetzung des Friedensplanes sichtbar sind,
4. durch Finanzierung von
humanitärer Hilfe das Überleben der sahrauischen
Flüchtlinge sichern,
5. sich bei allen Konfliktparteien
für die Einhaltung der Menschenrechte in der
Westsahara sowie für die Freilassung aller politischen Gefangenen einsetzen
und Aufklärung über das Schicksal der seit Beginn des Konfliktes
verschwundenen Personen verlangen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den
außenpolitischen Ausschuss
vorgeschlagen.