236/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

betreffend die Aufnahme der Musik CD in den Anhang H der Richtlinie 92/77/CEE des Rates
vom 19.
Oktober 1992.

Im Anhang H der Richtlinie 92/77/CEE des Europäischen Rates werden jene Güter und
Dienstleistungen geregelt, die zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union angeboten und verkauft werden können.
Insbesondere werden in diesem Anhang H „kulturelle Ereignisse und Einrichtungen"(Punkt 7)
sowie „Werke und Darbietungen von Schriftstellern, Komponisten und ausübenden Künstler
sowie deren Urheberrechte" (Punkt 8) angeführt und Erzeugnisse wie Bücher, Zeitschriften,
Eintrittskarten und gedrucktes Notenmaterial aufgezählt.

Gegenüber dem Tonträger als Kulturgut wird somit eine Ungleichbehandlung hergestellt.
Musik sollte gegenüber dem Kulturgut Buch eine Gleichbehandlung erfahren. Es gibt keine
rationale Begründung, warum Musik in gedruckten Noten sowie in Live-Aufführungen zu
einem reduzierten Mehrwertsteuersatz angeboten werden kann, während der Tonträger
davon ausgeschlossen bleibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, alle
erforderlichen Schritte zu setzten, um die Aufnahme von Tonträgern in den Anhang H der
Richtlinie 92/77/CEE des Rates vom 19.Oktober 1992 zu erwirken.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen: