237/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des
Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbesserung der medizinischen Datenlage
Über die Notwendigkeit einer Verbesserung
der medizinischen Datenlage in
Österreich besteht parteiübergreifender Konsens.
Trotz einer riesigen Datenfülle werden Daten schlecht
kommuniziert, kaum
verglichen oder auf Plausibilität überprüft. Statt brauchbarer Unterlagen
entstehen so
Datenfriedhöfe. Gesundheitspolitische relevante Analysen und zielgerichtete
Handlungen bedürfen allerdings einer klaren Datenlage.
Nicht- und Fehlinformationen führen zu
fehlendem Problembewusstsein und
anhaltenden Qualitätsmängeln. Nicht nur Expertinnen und Entscheidungsträger
werden so getäuscht auch Patientinnen und ihre Angehörige haben ein Anrecht auf
Transparenz und das Offenlegen von Ergebnisqualitäten.
Diese Problem wurden kürzlich durch die
gegenwärtige Auseinandersetzung um das
Buch „Weggelegt - Kinder ohne Medizin" nochmals in der Öffentlichkeit
deutlich und
exemplarisch aufgezeigt.
So sind etwa die Angaben über die Bettenzahl diverser klinischer Abteilungen der Universitätskinderklinik in Wien widersprüchlich und entsprechen in der Praxis nicht jenen des Krankenanstaltenplanes.
Im Gegensatz zur Darstellung des ÖBIG standen am 25.0.03 an der
klinischen
Abteilung für allgemeine Pädiatrie nicht die laut Spitalskompass genannten 96
Betten, sondern lediglich 49 Betten zur Verfügung.
Derartige
Widersprüchlichkeiten
in der gesundheitspolitischen Diskussion um Leistungsangebotsplanung und
Versorgungsqualität sind nicht hinzunehmen und
werfen ein schlechtes Bild auf
Planung und Dokumentation im Bereich verantwortlicher Stellen.
Wenn nun in dieser Auseinandersetzung sogar die Zahl an
Kindern durchgeführter
Herzoperationen nicht den realen Verhältnissen entspricht (siehe Daten ÖBIG und
jene von der AG Kinderkardiologie erhobene Mortalitätsstatistik ), so sind
politische
Konsequenzen angezeigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert bis 31.Juli 2004
ein Datenmodell für das österreichische Gesundheitswesen mit folgenden Vorgaben
auszuarbeiten:
- einheitliche und bundesweit vergleichbare Datenstrukturvorgaben
- Ausarbeitung international vergleichbarer Standards der Datenqualität
- Betonung der Ergebnisqualitätssicherung
- Vergleichbarkeit von Daten für Evaluierungszwecke
- Aufbau von Datenbanken unter Einbeziehung aller Akteure
- Verbesserung der Datentransparenz und der
Zugänglichkeit zu Daten unter
Beachtung eines ausreichenden Schutzes vor Datenmissbrauch
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.