244/A XXII. GP

Eingebracht am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige

Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBL. I Nr. 102/2002 geändert

wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft
(Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBL. I Nr. 102/2002 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen :

Das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-
AWG 2002) in der Fassung BGBL. I Nr. 102/2002 wird wie folgt geändert:

1.       Nach § 14 Abs. 6 wird nachstehender Absatz 6a eingefügt:

„(6a) Verpackungen, insbesondere Getränkeverpackungen, für die von Verbrauchern
ein Pfand zu entrichten ist, sind mit einem deutlich sichtbaren „P in der Mindestgröße
von 2,5 cm x 1,0 cm und dem Wort „Pfand" gekennzeichnet in Verkehr zu bringen."

2.      § 69 Abs. l ist nach Zif. 19 nachstehende Zif. 20 einzufügen:

„20. bei der Kennzeichnungspflicht gemäß § 14 Abs. 6 a nicht nachkommt,"

3.      Im § 91 wird nachstehender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 14 Abs. 6 und § 79 Abs. l in der Fassung des Bundesgesetzblattes
BGBL. l Nr. ..../2003 tritt mit 1.6.2004 in Kraft."

Gemäß § 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei Monaten eine Erste Lesung
über diesen Antrag durchzuführen.

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss

 


Erläuterungen:

Bei ständig wachsenden Verpackungsarten und Verpackungsmaterialen, insbesondere bei
Getränkeverpackungen ist es den Konsumentinnen nicht mehr möglich, rasch zu erkennen, ob
es sich um ein pfandpflichtiges Produkt handelt. Gleichzeitig ging der Mehrweganteil von
Getränkeverpackungen zuletzt dramatisch zurück.

Mit dem gegenständlichen Antrag wird sichergestellt, dass durch die deutliche
Kennzeichnung betreffender Waren mit einem „P" und dem Wort Pfand auf der Verpackung
es den umweltfreundlichen Konsumentinnen ermöglicht werden, sich sowohl bei der
Kaufentscheidung im Geschäft, als auch hinsichtlich der Rückbringung der Ware sich einen
Überblick über bepfandete Verpackungen zu verschaffen. Dabei soll die Designfreiheit
möglichst nicht eingeschränkt werden.

Angesichts des Umstandes, dass faktisch alle Mehrwegverpackungen bepfandet sind, wird
damit ein wichtiger Impuls für die notwendige Erhöhung der umweltfreundlichen
Mehrwegverpackungen gesetzt.