244/A XXII. GP
Eingebracht am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANTRAG
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige
Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBL. I Nr. 102/2002 geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine
nachhaltige Abfallwirtschaft
(Abfallwirtschaftsgesetz
2002-AWG 2002) BGBL. I Nr. 102/2002
geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen :
Das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-
AWG
2002) in der Fassung BGBL. I Nr. 102/2002
wird wie folgt geändert:
1. Nach § 14 Abs. 6 wird nachstehender Absatz 6a eingefügt:
„(6a) Verpackungen, insbesondere Getränkeverpackungen,
für die von Verbrauchern
ein
Pfand zu entrichten ist, sind mit einem deutlich sichtbaren „P in der
Mindestgröße
von 2,5 cm x 1,0 cm und dem Wort „Pfand" gekennzeichnet in Verkehr zu
bringen."
2. § 69 Abs. l ist nach Zif. 19 nachstehende Zif. 20 einzufügen:
„20. bei der Kennzeichnungspflicht gemäß § 14 Abs. 6 a nicht nachkommt,"
3. Im § 91 wird nachstehender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 14 Abs. 6 und § 79 Abs. l in der Fassung des
Bundesgesetzblattes
BGBL. l Nr. ..../2003 tritt mit 1.6.2004 in Kraft."
Gemäß § 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei
Monaten eine Erste Lesung
über
diesen Antrag durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss
Erläuterungen:
Bei ständig wachsenden Verpackungsarten und
Verpackungsmaterialen, insbesondere bei
Getränkeverpackungen
ist es den Konsumentinnen nicht mehr möglich, rasch zu erkennen, ob
es sich um ein pfandpflichtiges Produkt handelt. Gleichzeitig ging der
Mehrweganteil von
Getränkeverpackungen
zuletzt dramatisch zurück.
Mit dem gegenständlichen Antrag wird sichergestellt, dass
durch die deutliche
Kennzeichnung
betreffender Waren mit einem „P" und dem Wort Pfand auf der Verpackung
es
den umweltfreundlichen Konsumentinnen ermöglicht werden, sich sowohl bei der
Kaufentscheidung im Geschäft, als auch hinsichtlich der Rückbringung der Ware
sich einen
Überblick über bepfandete Verpackungen zu verschaffen. Dabei soll die
Designfreiheit
möglichst
nicht eingeschränkt werden.
Angesichts des Umstandes, dass faktisch alle
Mehrwegverpackungen bepfandet sind, wird
damit
ein wichtiger Impuls für die notwendige Erhöhung der umweltfreundlichen
Mehrwegverpackungen gesetzt.