245/A XXII. GP
Eingebracht am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANTRAG
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Matznetter, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem das
Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das
Einkommensteuergesetz 1988, BGB1. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGB1. I Nr. 71/2003, wird wie
folgt geändert:
1. § 3 Abs. l Z4 lit.c lautet:
„c.
Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder einer ausländischen
gesetzlichen Unfallversorgung, die
einer
inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie dem Grunde und der
Höhe nach gleichartige
Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der
selbständig Erwerbstätigen"
2. In § 47 Abs. 4 ist folgende Wortfolge zu streichen:
„sowie
von Bezügen aus einer gesetzlichen
Unfallversorgung und dem Grunde und der Höhe nach gleichartigen
Bezügen aus
Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig
Erwerbstätigen"
3. In .§ 69 Abs. 2 lautet der erste Satz:
„ Bei
vorübergehender Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Krankenversorgung
gemäß § 25 Abs. l
Z l lit. c und e sind 22 % Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20
Euro täglich übersteigen."
4. In § 69 Abs. 2 entfällt der zweite Satz.
Artikel II
Inkrafttretensbestimmung
§ 124 a ist auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2002 enden.
Begründung:
Durch
diesen Gesetzesentwurf wird bewirkt, daß Geldleistungen aus inländischen und
vergleichbaren
ausländischen gesetzlichen Unfallversorgungseinrichtungen rückwirkend auch für das
Kalenderjahr 2003
steuerfrei
werden. Begleitend müßten die Regelungen über den Härteausgleichsfonds
aufgehoben werden.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuß