245/A XXII. GP

Eingebracht am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Matznetter, Heidrun Silhavy

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGB1. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGB1. I Nr. 71/2003, wird wie
folgt geändert:

1. § 3 Abs. l Z4 lit.c  lautet:

„c. Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die
einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige
Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungs
einrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen"

2. In § 47 Abs. 4 ist folgende Wortfolge zu streichen:

„sowie von Bezügen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung und dem Grunde und der Höhe nach gleichartigen
Bezügen aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen"

 

3. In .§ 69 Abs. 2 lautet der erste Satz:

Bei vorübergehender Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Krankenversorgung gemäß § 25 Abs. l
Z l lit. c und e sind 22 % Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen."

4. In § 69 Abs. 2 entfällt der zweite Satz.

Artikel II

Inkrafttretensbestimmung
§ 124 a ist auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2002 enden.

Begründung:

Durch diesen Gesetzesentwurf wird bewirkt, daß Geldleistungen aus inländischen und vergleichbaren
ausländischen gesetzlichen Unfal
lversorgungseinrichtungen rückwirkend auch für das Kalenderjahr 2003
steuerfrei werden. Begleitend müßten die Regelungen über den Härteausgleichsfonds aufgehoben werden.

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuß