249/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

betreffend die dringend nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Photovoltaiknutzung in Österreich durch Novellierung des Ökostromgesetzes

Die Förderung für Strom aus Photovoltaik durch höhere Einspeisetarife ist derzeit
über das Ökostromgesetz bei 15 Megawatt für ganz Österreich begrenzt. Diese
Deckelung ist viel zu niedrig, um der Dynamik des Photovoltaik-Marktes in Österreich
gerecht zu werden. Dies zeigt sich an der vollständigen Ausschöpfung dieses
Rahmens bereits per 14.1.2003 und somit innerhalb von nur zwei Wochen nach der
Verordnung der erhöhten Einspeisetarife per 1.1.2003. Durch die 15-MW-Limitierung
drohen nicht nur hunderte bereits eingebrachte Anträge ohne Anspruch auf die
höhere Einspeisetarife und damit unwirtschaftlich zu bleiben. Durch die
Nichtrealisierung dieser beantragten Anlagen und die faktische Verhinderung
weiterer Anlagen droht auch die Auftragslage für heimische Unternehmen in diesem
zukunftsträchtigen Bereich massiv zu leiden. Das Ökostromgesetz muss daher
dringend geändert werden, um den energie-, wirtschafts- und umweltpolitischen
Zielsetzungen Österreichs im Zusammenhang mit der Photovoltaiknutzung gerecht
zu werden. Eine Anhebung der Plafondierung der Photovoltaik noch ist zudem auch
im Regierungsprogramm vorgesehen, wurde aber bis jetzt nicht umgesetzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
werden aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Ökostromgesetzes
vorzubereiten, die der Dynamik des Photovoltaik-Marktes besser als die derzeitige
Deckelung bei den erhöhten Einspeisetarifen Rechnung trägt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsauschuss vorgeschlagen.