253/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Weinzinger, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Sicherung der Tätigkeit der Tiertransportinspektoren
Seit 1997 kontrollieren
Tiertransportinspektoren an den österreichischen Transitrouten die
Einhaltung des österreichischen Tiertransportgesetzes und leisten hierdurch
einen
wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz. Für die Durchführung
dieser
verantwortungsvollen und zum Teil auch gefährlichen Tätigkeit sind die
Tiertransportinspektoren auf die Assistenzleistung der Exekutive - im Konkreten
der
Zollwache - angewiesen. Laut einem Erlass des Finanzministeriums wird die
Assistenzleistung durch die Zollwache per 1. September 2003 nicht mehr im
bisherigen
Ausmaß durchgeführt. Ab 1. Mai 2004 wird die mobile Überwachungstruppe
aufgelöst und
die Zollwache ins Innenministerium eingegliedert.
Mit der Einschränkung der Assistenzleistungen wird die
Tätigkeit der
Tiertransportinspektoren jedoch fast verunmöglicht, weil diese nicht über die
notwendigen
behördlichen Kompetenzen verfügen, um die erforderlichen Maßnahmen
durchzuführen. Die
drohende Einstellung der Assistenzleistungen würde folglich auch zu einem Ende
der
Kontrolle der Tiertransporte führen. Dies ist eine Perspektive, die in
Anbetracht des täglichen
Tierleids auf unseren Straßen nicht zu akzeptieren ist. Auch die entsprechenden
Tiertransportgesetze würden damit zu wertlosem Papier werden, denn ohne
konsequente
Kontrollen sind sie nahezu wirkungslos.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird
beauftragt, die Assistenzleistung der Zollwache für die
Tiertransportinspektoren im notwendigen Ausmaß, zumindest jedoch im bisherigen
Umfang sicherzustellen.
2. Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, seine
diesbezüglichen Anordnungen,
dass die Assistenzleitung durch die Zollwache per 1. September 2003 nicht mehr
im
bisherigen Ausmaß durchgeführt werden solle, unverzüglich zurückzunehmen und
die
Assistenzleistungen durch die Zollwache im erforderlichen Ausmaß
sicherzustellen.
3. Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, nach
Überführung der Zollwache in die
Gendarmerie ab 1. Mai 2004 die Assistenzleistungen durch die Exekutive im
erforderlichen Ausmaß sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.