254/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Schutzregeln für gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung im österreichischen
Lebensmittelgesetz

Viele der derzeit stark boomenden Gesundheitsaussagen bei Lebensmitteln werden von
Konsumentinnen missverstanden, sind auf das betreffende Produkt nicht zutreffend, nicht
ausreichend wissenschaftlich untermauert oder einfach unpassend, weil das Produkt an sich
einer gesunden Ernährung nicht zuträglich ist.

Ende Jänner 2003 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das österreichische
Zulassungsverfahren für Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln EU-widrig sei. Das
Zulassungsverfahren wurde im Lebensmittelgesetz inzwischen ersatzlos gestrichen.

Mittlerweile gibt es einen EU-Verordnungsentwurf über nährwert- und gesundheitsbezogene
Aussagen bei Lebensmitteln, der den Konsument
Innen verlässlichere Informationen und
eine Vereinheitlichung bringen sollen. Bis zum In-Kraft-Treten dieser EU-Verordnung
müssen jedoch - wie von der Arbeiterkammer zurecht gefordert - in Österreich strenge
Spielregeln im Lebensmittelgesetz festgelegt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum In-Kraft-Treten der EU-Verordnung über
nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln folgende Maßnahmen im
österreichischen Lebensmittelgesetz vorzusehen:

1.   Einführung einer Meldepflicht der Unternehmen für gesundheitsbezogene Angaben auf
Produkten in der Werbung und Vermarktung

2.  fundierte wissenschaftliche Überprüfung der Werbebehauptungen, basierend auf
etablierter und unumstrittener wissenschaftlicher Kenntnis

3.   regelmäßige und konsequente Kontrolle der Werbeaussagen durch das zuständige
Ministerium

4.  Schaffung eines für Konsumentinnen zugänglichen Registers für Produkte und
 Werbeaussagen

5. Schaffung eines wissenschaftlichen Beirates, der die verwendeten
 gesundheitsbezogenen Angaben im Hinblick auf wissenschaftlich abgesicherte
 Tatsachen prüft

6.    Verpflichtung der Unternehmen zur Auskunft im Sinne einer besseren Information der
 Konsument
Innen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.