257/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend Festlegung von qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen

Die Ziele der Gesundheitspolitik der nächsten Jahre sind in qualitativ und quantitativ
messbaren Gesundheitszielen festzulegen. Damit ist sicherzustellen, dass alle Akteure im
Gesundheitswesen zielgerichtet und koordiniert vorgehen.

Es geht dabei insbesondere um die koordinierte Vorgangsweise bei:

Herz- Kreislauferkrankungen; Krebserkrankungen; der mentalen Gesundheit/psychischen

Störungen; Diabetes; Erkrankungen des Bewegungsapparates; Allergien;

Demenzerkrankungen; der geriatrischen Versorgung/Hospizwesen; der betrieblichen
Gesundheitsförderung und einer „Gesunden Gesellschaft".

Die SPÖ hat zehn konkrete Gesundheitsziele für Österreich erarbeitet

In den Jahren 2004 - 2014 sollen folgende Gesundheitsziele erreicht werden:

Gesundheitsziel 1
Herz-Kreislauferkrankungen

Deutlicher Rückgang der Morbidität und Mortalität in Folge von Herz-Kreislauferkrankungen
um 20 % bei den unter 60-Jährigen sowie Steigerung der Eigenkompetenz in der
Bevölkerung.

Gesundheitsziel 2
Krebserkrankungen

Steigerung der Inanspruchnahme der Vorsorgemaßnahmen mit spezieller Berücksichtigung
sozioökonomisch benachteiligter Gruppen um 30 %, sowie Verbreitung eines
gesundheitsförderlichen Lebensstils. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die
Früherkennung und Bekämpfung der Brustkrebserkrankungen bei Frauen.


Gesundheitsziel 3

Mentale Gesundheit/Psychische Störungen

Aus- und Aufbau niederschwelliger psychologischer, psychotherapeutischer und
psychiatrischer Versorgungsangebote im intra- und extramuralen Bereich mit dem Ziel der
Reduktion von individuellen, sozialen und volkswirtschaftlichen Folgen.

Gesundheitsziel 4
Diabetes

Steigerung der Identifizierung von Risikopersonen (Verringerung der Dunkelziffer) von
Diabetes-Typ II um 50 %, Vermeidung von Neuerkrankungen bei Risikopersonen und
effizientes Case-Management im Krankheitsfall.

Gesundheitsziel 5

Erkrankungen des Bewegungsapparates

Reduzierung von Haltungsschäden bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen um 20 %
sowie die Verzögerung von altersbedingten Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates.

Gesundheitsziel 6
Allergien

Schaffung allergen- und toxinarmer Umweltbedingungen sowie Verbreitung von
Informationen über potentielle Allergierisikofaktoren im privaten, öffentlichen und
beruflichen Bereich.

Gesundheitsziel 7
Demenzerkrankungen

Früherkennung und Therapie demenzieller Erkrankungen sowie Förderung und Stabilisierung
der Alltagskompetenz und physischen Mobilität bei betroffenen Personen.

Gesundheitsziel 8

Geriatrische Versorgung / Hospizwesen

Sicherstellung einer flächendeckenden und menschenwürdigen geriatrischen Versorgung
sowie Integration des sterbenden Menschen und seiner Bedürfnisse in das gesellschaftliche
Bewusstsein und in die Strukturen des Gesundheitswesens (Sterbebegleitung).


Gesundheitsziel 9

Betriebliche Gesundheitsförderung

Innerhalb der nächsten 10 Jahre sollen 50 % der österreichischen Betriebe betriebliche
Gesundheitsförderung nachhaltig als moderne Unternehmensstrategie implementiert haben.

Gesundheitsziel 10
Gesunde Gesellschaft

Höhere Lebenserwartung und Steigerung der Lebensqualität durch sozialen Zusammenhalt
und sozioökonomische Solidarität.

Zur konsequenten Ausrichtung der Gesundheitspolitik sollen diese evaluierbaren
Gesundheitsziele festgelegt werden, die den gesundheitspolitischen Akteuren als Orientierung
dienen und so in den Versorgungsalltag einfließen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, umgehend mit den
Landesgesundheitsreferentlnnen in Verhandlungen zu treten, um bis 29. Mai 2004 einen
verbindlichen Katalog mit qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen für die
nächsten 10 Jahre zu erarbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Akteure im
Gesundheitswesen zielgerichtet und koordiniert vorgehen.

Es soll dabei insbesondere die koordinierte Vorgangsweise bei:

Herz- Kreislauferkrankungen; Krebserkrankungen; der mentalen Gesundheit/psychischen
Störungen; Diabetes; Erkrankungen des Bewegungsapparates; Allergien;
Demenzerkrankungen; der geriatrischen Versorgung/Hospizwesen; der betrieblichen
Gesundheitsforderung und einer „Gesunden Gesellschaft" festgelegt werden."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss