257/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend Festlegung von qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen
Die Ziele der Gesundheitspolitik der nächsten Jahre sind
in qualitativ und quantitativ
messbaren Gesundheitszielen festzulegen. Damit ist sicherzustellen, dass alle
Akteure im
Gesundheitswesen
zielgerichtet und koordiniert vorgehen.
Es geht dabei insbesondere um die koordinierte Vorgangsweise bei:
Herz- Kreislauferkrankungen; Krebserkrankungen; der mentalen Gesundheit/psychischen
Störungen; Diabetes; Erkrankungen des Bewegungsapparates; Allergien;
Demenzerkrankungen; der geriatrischen
Versorgung/Hospizwesen; der betrieblichen
Gesundheitsförderung und einer „Gesunden Gesellschaft".
Die SPÖ hat zehn konkrete Gesundheitsziele für Österreich erarbeitet
In den Jahren 2004 - 2014 sollen folgende Gesundheitsziele erreicht werden:
Gesundheitsziel 1
Herz-Kreislauferkrankungen
Deutlicher Rückgang der Morbidität und Mortalität in Folge von
Herz-Kreislauferkrankungen
um 20 % bei den unter 60-Jährigen sowie Steigerung der Eigenkompetenz in der
Bevölkerung.
Gesundheitsziel 2
Krebserkrankungen
Steigerung der Inanspruchnahme der Vorsorgemaßnahmen mit spezieller
Berücksichtigung
sozioökonomisch benachteiligter Gruppen um 30 %, sowie Verbreitung eines
gesundheitsförderlichen
Lebensstils. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die
Früherkennung
und Bekämpfung der Brustkrebserkrankungen bei Frauen.
Gesundheitsziel 3
Mentale Gesundheit/Psychische Störungen
Aus- und Aufbau niederschwelliger psychologischer,
psychotherapeutischer und
psychiatrischer
Versorgungsangebote im intra- und extramuralen Bereich mit dem Ziel der
Reduktion von individuellen, sozialen und volkswirtschaftlichen Folgen.
Gesundheitsziel 4
Diabetes
Steigerung der Identifizierung von Risikopersonen
(Verringerung der Dunkelziffer) von
Diabetes-Typ
II um 50 %, Vermeidung von Neuerkrankungen bei
Risikopersonen und
effizientes Case-Management im Krankheitsfall.
Gesundheitsziel 5
Erkrankungen des Bewegungsapparates
Reduzierung von Haltungsschäden bei Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen um 20 %
sowie die Verzögerung von altersbedingten Beeinträchtigungen des
Bewegungsapparates.
Gesundheitsziel 6
Allergien
Schaffung allergen- und toxinarmer Umweltbedingungen sowie Verbreitung
von
Informationen
über potentielle Allergierisikofaktoren im privaten, öffentlichen und
beruflichen Bereich.
Gesundheitsziel 7
Demenzerkrankungen
Früherkennung und Therapie demenzieller Erkrankungen
sowie Förderung und Stabilisierung
der
Alltagskompetenz und physischen Mobilität bei betroffenen Personen.
Gesundheitsziel 8
Geriatrische Versorgung / Hospizwesen
Sicherstellung einer flächendeckenden und menschenwürdigen geriatrischen
Versorgung
sowie Integration des sterbenden Menschen und seiner Bedürfnisse in das
gesellschaftliche
Bewusstsein
und in die Strukturen des Gesundheitswesens (Sterbebegleitung).
Gesundheitsziel 9
Betriebliche Gesundheitsförderung
Innerhalb der nächsten 10 Jahre sollen 50 % der
österreichischen Betriebe betriebliche
Gesundheitsförderung
nachhaltig als moderne Unternehmensstrategie implementiert haben.
Gesundheitsziel 10
Gesunde Gesellschaft
Höhere Lebenserwartung und Steigerung der Lebensqualität
durch sozialen Zusammenhalt
und sozioökonomische Solidarität.
Zur konsequenten Ausrichtung der Gesundheitspolitik
sollen diese evaluierbaren
Gesundheitsziele festgelegt werden, die den gesundheitspolitischen Akteuren als
Orientierung
dienen
und so in den Versorgungsalltag einfließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, umgehend mit den
Landesgesundheitsreferentlnnen
in Verhandlungen zu treten, um bis 29. Mai 2004 einen
verbindlichen Katalog mit qualitativ und quantitativ messbaren
Gesundheitszielen für die
nächsten 10 Jahre zu erarbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle
Akteure im
Gesundheitswesen
zielgerichtet und koordiniert vorgehen.
Es soll dabei insbesondere die koordinierte Vorgangsweise bei:
Herz- Kreislauferkrankungen; Krebserkrankungen; der
mentalen Gesundheit/psychischen
Störungen; Diabetes; Erkrankungen des Bewegungsapparates; Allergien;
Demenzerkrankungen; der geriatrischen Versorgung/Hospizwesen; der betrieblichen
Gesundheitsforderung und einer „Gesunden Gesellschaft" festgelegt
werden."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss