261/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im
Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht
In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen
entstanden, die im Zusammenhang
mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich
lösen und
überdies
auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten
sollen.
Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern eingerichtet, darüber hinaus
können beispielsweise auch PatientInnenanwaltschaften in diese Richtung tätig
werden.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede
Maßnahme, die dazu führt,
geschädigten
Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen
und die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene
stellt.
Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen
in einem weitgehend rechtsfreien
Raum
(siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch
noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die
große
Gefahr in sich bergen, dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen
tatsächlich
zustehenden
Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei
Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem
Hinweis
auf
die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte
Vergleichsangebote
bewegt werden könnten.
Durch die Darstellung im Gesundheitsbericht ist eine
Vergleichbarkeit der in den einzelnen
Bundesländern von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen
möglich.
Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen
Entscheidungen sowie
allfällige unterschiedliche Entschädigungshöhen bei vergleichbaren
Schadensfällen erkennbar
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
wird aufgefordert, in den
regelmäßig
dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel
aufzunehmen, in dem die Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich
(z.B.
Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, PatientInnenanwaltschaften) nach
Kalenderjahren
anonymisiert erfasst und ausgewertet wird, insbesondere sollen folgende Daten
pro
Schlichtungsstelle
ausgewiesen werden:
• Anzahl anhängiger Fälle
• Abweisungen
• Anerkennung eines Patientinnenanspruchs
• Einwilligung der Patientinnen in das Vergleichsangebot
• Ablehnung eines Vergleichsangebots durch Patientinnen
• Fallgruppen (z.B.
Operationszwischenfall, Arzneimittelzwischenfall, Fahrlässigkeit des
Arztes, Organisationsverschulden von Spitalsträgem und jeweilige Auswirkung auf
Patientinnen)
• Durchschnittliche Verfahrensdauer
• Summe der je Schlichtungsstelle
zugesprochenen Entschädigungen und durchschnittliche
Zahlungen entsprechend den jeweiligen Fallgruppen."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss