262/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kr
äuter, Mag. Maier, Spindelberger
und Genossinnen

betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die PatientInnen-
entschädigung nach Behandlungsfehlern

In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang
mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und
überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten
sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern eingerichtet, darüber hinaus
können beispielsweise auch PatientInnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt,
geschädigten Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen
und die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien
Raum (siehe die vagen Vorgaben des § 27 a KLAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die
große Gefahr in sich bergen, dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich
zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcen-
gleichheit zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken
und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt
werden könnten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag;

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
29. Mai 2004 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, damit dem Anliegen einer optimalen
Patientinnenentschädigung nach Behandlungsfehlern tatsächlich zum Durchbruch verhelfen
wird. Insbesondere sollen zwingende österreichweit geltende Vorgaben für die Tätigkeit und
die Entscheidungen von ärztlichen Schiedsstellen normiert werden."

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss