262/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer,
Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag.
Maier, Spindelberger
und
Genossinnen
betreffend Schaffung einer eindeutigen
Rechtsgrundlage für die PatientInnen-
entschädigung nach Behandlungsfehlern
In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen
entstanden, die im Zusammenhang
mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich
lösen und
überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen
leisten
sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern eingerichtet, darüber
hinaus
können beispielsweise auch PatientInnenanwaltschaften in diese Richtung tätig
werden.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede
Maßnahme, die dazu führt,
geschädigten
Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen
und die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene
stellt.
Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen
in einem weitgehend rechtsfreien
Raum
(siehe die vagen Vorgaben des § 27 a KLAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch
noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die
große
Gefahr in sich bergen, dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen
tatsächlich
zustehenden
Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcen-
gleichheit
zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken
und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte
Vergleichsangebote bewegt
werden
könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag;
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis
29.
Mai 2004 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, damit dem Anliegen einer optimalen
Patientinnenentschädigung nach Behandlungsfehlern tatsächlich zum Durchbruch
verhelfen
wird. Insbesondere sollen zwingende österreichweit geltende Vorgaben für die
Tätigkeit und
die Entscheidungen von ärztlichen Schiedsstellen normiert werden."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss